Beratungsqualität aus Erfahrung
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Mit der fundierten Fachkenntnis unserer Experten, Engagement und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie zuverlässig bei sämtlichen Aufgaben des Unternehmensmanagements.
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JÜRGEN WEISLEIN
Kompetente Betreuung in all Ihren Steuer- und Wirtschaftsfragen
Von der Steuer- und Wirtschaftsberatung über Rechnungswesen bis zu Finanzierungsfragen:
Wir bieten Ihnen umfassende und individuelle Unterstützung bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen.
Steuerberatung
für Privatpersonen
und Gewerbe
Unsere fachkundige Auskunft hält Sie stets informiert über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen.
Finanz- und
Lohnbuchführung
Treffen Sie klare
Entscheidungen mit unserer lückenlosen Aufzeichnung Ihrer Geschäftsvorgänge.
Betriebswirtschaft, Finanzierung und Rating
Steigende Anforderungen
an Unternehmer, setzt
fundierte Wirtschaftsberatung wie unsere voraus.
ÜBER UNS
Kompetenz aus Erfahrung
Die Jürgen Weislein Steuerberatungsgesellschaft mbH hat ihren Standort in Weißenburg. Mit fundiertem und stets aktuellem Expertenwissen bieten wir Ihnen alle Dienstleistungen rund um steuerliche und wirtschaftliche Belange. Dabei betreuen wir einen weit gefächerten Mandantenstamm in unterschiedlichen Beratungsfeldern.
Vertraulich.
Ihre Daten werden streng vertraulich von uns gewahrt.
Persönlich.
Wir stehen Ihnen persönlich zur Seite, ob telefonisch, per E-Mail oder vor Ort.
Bewiesen.
Seit über 20 Jahren hat unsere Kanzlei hunderte von Mandanten bedient.
AKTUELLES
Wir halten Sie auf dem Laufenden
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- BFH-Kommentierung: Vorsteuerabzug aus Anzahlungenam 19. Mai 2026 um 6:31
Ist der Vorsteuerabzug aus einer Anzahlung möglich, auch wenn in der Rechnung das Wort „Vorkasse“ nicht explizit steht? Mit dieser Frage hat sich der BFH beschäftigt in einem aktuellen Urteil befasst.Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'Vorsteuerabzug'...Mehr zum Thema 'Photovoltaik'...Mehr zum Thema 'Betrug'...
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- Änderung von Steuerbescheiden: Insolvenzplan als rückwirkendes Ereignisam 19. Mai 2026 um 6:16
Eine gerichtliche Restschuldbefreiung nach § 300 InsO ist nach BFH-Rechtsprechung ein rückwirkendes Ereignis, wenn der Betrieb vor Insolvenzeröffnung aufgegeben wurde. Gilt dies auch im Hinblick auf einen Insolvenzplan?Mehr zum Thema 'Insolvenz'...Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...