Beratungsqualität aus Erfahrung
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Mit der fundierten Fachkenntnis unserer Experten, Engagement und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie zuverlässig bei sämtlichen Aufgaben des Unternehmensmanagements.
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JÜRGEN WEISLEIN
Kompetente Betreuung in all Ihren Steuer- und Wirtschaftsfragen
Von der Steuer- und Wirtschaftsberatung über Rechnungswesen bis zu Finanzierungsfragen:
Wir bieten Ihnen umfassende und individuelle Unterstützung bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen.
Steuerberatung
für Privatpersonen
und Gewerbe
Unsere fachkundige Auskunft hält Sie stets informiert über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen.
Finanz- und
Lohnbuchführung
Treffen Sie klare
Entscheidungen mit unserer lückenlosen Aufzeichnung Ihrer Geschäftsvorgänge.
Betriebswirtschaft, Finanzierung und Rating
Steigende Anforderungen
an Unternehmer, setzt
fundierte Wirtschaftsberatung wie unsere voraus.
ÜBER UNS
Kompetenz aus Erfahrung
Die Jürgen Weislein Steuerberatungsgesellschaft mbH hat ihren Standort in Weißenburg. Mit fundiertem und stets aktuellem Expertenwissen bieten wir Ihnen alle Dienstleistungen rund um steuerliche und wirtschaftliche Belange. Dabei betreuen wir einen weit gefächerten Mandantenstamm in unterschiedlichen Beratungsfeldern.
Vertraulich.
Ihre Daten werden streng vertraulich von uns gewahrt.
Persönlich.
Wir stehen Ihnen persönlich zur Seite, ob telefonisch, per E-Mail oder vor Ort.
Bewiesen.
Seit über 20 Jahren hat unsere Kanzlei hunderte von Mandanten bedient.
AKTUELLES
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- BFH-Kommentierung: Zur Gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotelzimmermietenam 10. Juni 2026 um 6:00
Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Hotelzimmermieten betraf ein aktuelles Urteil des BFH.Mehr zum Thema 'Gewerbesteuer'...Mehr zum Thema 'Miete'...Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...Mehr zum Thema 'Gewinn'...
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Das OVG Saarlouis bestätigt die Rückforderung einer Neustarthilfe, weil der Antragsteller Nachfragen der Bewilligungsstelle im Antragsportal nicht beantwortet hat. Der Beschluss zeigt, wie weit die Mitwirkungspflicht im Schlussabrechnungsverfahren reicht.Mehr zum Thema 'Coronavirus'...Mehr zum Thema 'Beihilfe'...
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Das Sächsische FG hat entschieden, dass es weder für eine Einzelpraxis noch für eine ärztliche Gemeinschaftspraxis eine vorgegebene feste Anzahl angestellter Ärzte gibt, bei deren Überschreitung automatisch eine Umqualifizierung zum Gewerbebetrieb erfolgt.Mehr zum Thema 'Gewerbebetrieb'...Mehr zum Thema 'Freiberufliche Tätigkeit'...
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Geringfügig entlohnt Beschäftigte haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Ab dem 1.7.2026 gibt es aber auch einen einmaligen Weg zurück.Mehr zum Thema 'Minijob'...Mehr zum Thema 'Befreiung von der Rentenversicherungspflicht'...Mehr zum Thema 'Geringfügig entlohnte Beschäftigung'...Mehr zum Thema 'Minijob-Zentrale'...Mehr zum Thema 'Beiträge zur Sozialversicherung'...