Beratungsqualität aus Erfahrung
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Mit der fundierten Fachkenntnis unserer Experten, Engagement und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie zuverlässig bei sämtlichen Aufgaben des Unternehmensmanagements.
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JÜRGEN WEISLEIN
Kompetente Betreuung in all Ihren Steuer- und Wirtschaftsfragen
Von der Steuer- und Wirtschaftsberatung über Rechnungswesen bis zu Finanzierungsfragen:
Wir bieten Ihnen umfassende und individuelle Unterstützung bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen.
Steuerberatung
für Privatpersonen
und Gewerbe
Unsere fachkundige Auskunft hält Sie stets informiert über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen.
Finanz- und
Lohnbuchführung
Treffen Sie klare
Entscheidungen mit unserer lückenlosen Aufzeichnung Ihrer Geschäftsvorgänge.
Betriebswirtschaft, Finanzierung und Rating
Steigende Anforderungen
an Unternehmer, setzt
fundierte Wirtschaftsberatung wie unsere voraus.
ÜBER UNS
Kompetenz aus Erfahrung
Die Jürgen Weislein Steuerberatungsgesellschaft mbH hat ihren Standort in Weißenburg. Mit fundiertem und stets aktuellem Expertenwissen bieten wir Ihnen alle Dienstleistungen rund um steuerliche und wirtschaftliche Belange. Dabei betreuen wir einen weit gefächerten Mandantenstamm in unterschiedlichen Beratungsfeldern.
Vertraulich.
Ihre Daten werden streng vertraulich von uns gewahrt.
Persönlich.
Wir stehen Ihnen persönlich zur Seite, ob telefonisch, per E-Mail oder vor Ort.
Bewiesen.
Seit über 20 Jahren hat unsere Kanzlei hunderte von Mandanten bedient.
AKTUELLES
Wir halten Sie auf dem Laufenden
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EFRAG veröffentlichte am 23. Juli 2026 den Entwurf der ESRS für Drittstaatenunternehmen (ESRS-40a) zur Konsultation. Die Kommentierungsfrist endet am 31. Oktober 2026.Mehr zum Thema 'ESRS'...Mehr zum Thema 'Nachhaltigkeitsberichterstattung'...
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Das BMF hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2027 bekanntgegeben.Mehr zum Thema 'Lohnsteuerbescheinigung'...
- BMF: Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027am 19. August 2026 um 5:40
Ab dem 1.1.2027 wird die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden zum Regelfall. Eine postalische Bekanntgabe muss beantragt werden. Das BMF hat nun in einem Schreiben praktische Anwendungsfragen zur Neufassung des § 122a AO geklärt. Mehr zum Thema 'Verwaltungsakt'...Mehr zum Thema 'Steuerbescheid'...
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Das VG Karlsruhe verpflichtet die L-Bank, im Widerspruchsverfahren nachgeschobene Fixkosten zu prüfen. Die Neuzuordnung von Fixkosten in eine andere Fixkostenposition erst im Klageverfahren ist verspätet. Kritisch ist die Auslegung des Unternehmensverbunds zu sehen.Mehr zum Thema 'Coronavirus'...Mehr zum Thema 'Beihilfe'...
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Buchungsassistenten, Automatisierung, KI: Steuerkanzleien haben aufgerüstet. Doch wer seine Arbeitsroutinen nicht anfasst, verschenkt den Effekt. Drei Hebel entscheiden, ob der Wandel gelingt.Mehr zum Thema 'Kanzleisoftware'...Mehr zum Thema 'Kanzleiorganisation'...Mehr zum Thema 'Kanzleimanagement'...Mehr zum Thema 'Steuerberatung'...