Beratungsqualität aus Erfahrung
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Mit der fundierten Fachkenntnis unserer Experten, Engagement und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie zuverlässig bei sämtlichen Aufgaben des Unternehmensmanagements.
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Wir suchen qualifizierte und motivierte Mitarbeiter, die zusammen an einem Stang ziehen wollen.
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JÜRGEN WEISLEIN
Kompetente Betreuung in all Ihren Steuer- und Wirtschaftsfragen
Von der Steuer- und Wirtschaftsberatung über Rechnungswesen bis zu Finanzierungsfragen:
Wir bieten Ihnen umfassende und individuelle Unterstützung bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen.
Steuerberatung
für Privatpersonen
und Gewerbe
Unsere fachkundige Auskunft hält Sie stets informiert über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen.
Finanz- und
Lohnbuchführung
Treffen Sie klare
Entscheidungen mit unserer lückenlosen Aufzeichnung Ihrer Geschäftsvorgänge.
Betriebswirtschaft, Finanzierung und Rating
Steigende Anforderungen
an Unternehmer, setzt
fundierte Wirtschaftsberatung wie unsere voraus.
ÜBER UNS
Kompetenz aus Erfahrung
Die Jürgen Weislein Steuerberatungsgesellschaft mbH hat ihren Standort in Weißenburg. Mit fundiertem und stets aktuellem Expertenwissen bieten wir Ihnen alle Dienstleistungen rund um steuerliche und wirtschaftliche Belange. Dabei betreuen wir einen weit gefächerten Mandantenstamm in unterschiedlichen Beratungsfeldern.
Vertraulich.
Ihre Daten werden streng vertraulich von uns gewahrt.
Persönlich.
Wir stehen Ihnen persönlich zur Seite, ob telefonisch, per E-Mail oder vor Ort.
Bewiesen.
Seit über 20 Jahren hat unsere Kanzlei hunderte von Mandanten bedient.
AKTUELLES
Wir halten Sie auf dem Laufenden
- BFH: Keine Kapitaleinkünfte bei unentgeltlicher Ratenzahlungsvereinbarungam 15. Juni 2026 um 7:33
Wird bei der entgeltlichen Übertragung eines Vermögensgegenstands im Privatvermögen vereinbart, dass die zur Erfüllung des Kaufpreises zu erbringenden Teilzahlungen in voller Höhe für den Kaufgegenstand geleistet werden sollen und die Ratenzahlung ohne Zinsen erfolgt, ist von einer unentgeltlichen Stundung der Kaufpreisforderung auszugehen.Mehr zum Thema 'Schenkungssteuer'...Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...Mehr zum Thema 'Einkünfte aus Kapitalvermögen'...Mehr zum Thema 'Ratenzahlung'...
- BFH: Gewinnminderungen aus Zinsforderungenam 15. Juni 2026 um 7:23
Der BFH hat entschieden, dass Gewinnminderungen aus Zinsforderungen weder von § 8b Abs. 3 Satz 4 noch von Satz 7 KStG erfasst werden.Mehr zum Thema 'Körperschaftsteuer'...Mehr zum Thema 'Zinsen'...Mehr zum Thema 'Verdeckte Gewinnausschüttung'...Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...
- BFH: Besteuerung von Umsätzen über einen Appstore (Rechtslage bis zum...am 15. Juni 2026 um 7:13
Der BFH hat zur Anwendung von § 3 Abs. 11 UStG und zu dem sich dabei ergebenden Leistungsort vor Inkrafttreten des § 3a Abs. 5 UStG i.d.F. ab 1.1.2015 Stellung genommen (Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil Xyrality v. 9.10.2025, C-101/24, EU:C:2025:764). Dabei hat der BFH auch seine Rechtsprechung geändert und klargestellt, dass § 14c Abs. 1 UStG bei einer Rechnungserteilung an Endverbraucher keine Steuerschuld begründet.Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...Mehr zum Thema 'Steuerschuld'...Mehr zum Thema 'Steuerschuldnerschaft'...Mehr zum Thema 'Rechnung'...Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...
- Stille Risiken und Steuerungshebel : Wareneingangsverrechnungskonto im...am 15. Juni 2026 um 6:00
Das Wareneingangsverrechnungskonto ist ein zentraler Indikator für die Qualität der Beschaffungs- und Buchungsprozesse eines Unternehmens. Werden Abweichungen nicht konsequent gesteuert, entstehen Verzerrungen im Abschluss, zusätzlicher Klärungsaufwand im Reporting und Unsicherheiten in der Liquiditätsplanung. Unternehmen, die dieses Konto aktiv in ihre laufenden Prozesse integrieren, schaffen die Grundlage für einen stabilen Abschluss und belastbare finanzielle Steuerungsinformationen.Mehr zum Thema 'Liquidität'...Mehr zum Thema 'Jahresabschluss'...Mehr zum Thema 'Reporting'...
- Bundesrat und Bundestag: Neuntes Gesetz zur Änderung des...am 12. Juni 2026 um 12:34
Der Bundesrat und Bundestag haben die neue Fassung des Neuntes Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht verabschiedet. Die ursprünglich vom Bundestag verabschiedete Fassung wurde im Bundesrat aufgrund der darin vorgesehenen Entlastungsprämie für Arbeitnehmer abgelehnt.Mehr zum Thema 'Steuerberater'...Mehr zum Thema 'Steuerberatung'...