Beratungsqualität aus Erfahrung
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Mit der fundierten Fachkenntnis unserer Experten, Engagement und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie zuverlässig bei sämtlichen Aufgaben des Unternehmensmanagements.
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Wir suchen qualifizierte und motivierte Mitarbeiter, die zusammen an einem Stang ziehen wollen.
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JÜRGEN WEISLEIN
Kompetente Betreuung in all Ihren Steuer- und Wirtschaftsfragen
Von der Steuer- und Wirtschaftsberatung über Rechnungswesen bis zu Finanzierungsfragen:
Wir bieten Ihnen umfassende und individuelle Unterstützung bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen.
Steuerberatung
für Privatpersonen
und Gewerbe
Unsere fachkundige Auskunft hält Sie stets informiert über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen.
Finanz- und
Lohnbuchführung
Treffen Sie klare
Entscheidungen mit unserer lückenlosen Aufzeichnung Ihrer Geschäftsvorgänge.
Betriebswirtschaft, Finanzierung und Rating
Steigende Anforderungen
an Unternehmer, setzt
fundierte Wirtschaftsberatung wie unsere voraus.
ÜBER UNS
Kompetenz aus Erfahrung
Die Jürgen Weislein Steuerberatungsgesellschaft mbH hat ihren Standort in Weißenburg. Mit fundiertem und stets aktuellem Expertenwissen bieten wir Ihnen alle Dienstleistungen rund um steuerliche und wirtschaftliche Belange. Dabei betreuen wir einen weit gefächerten Mandantenstamm in unterschiedlichen Beratungsfeldern.
Vertraulich.
Ihre Daten werden streng vertraulich von uns gewahrt.
Persönlich.
Wir stehen Ihnen persönlich zur Seite, ob telefonisch, per E-Mail oder vor Ort.
Bewiesen.
Seit über 20 Jahren hat unsere Kanzlei hunderte von Mandanten bedient.
AKTUELLES
Wir halten Sie auf dem Laufenden
- Empfänger und Gegenstand der Vermögensübertragungam 24. Juni 2026 um 6:06
Die Übertragung von Vermögen gegen Versorgungsleistungen (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG) ist im familiären Bereich nach wie vor häufig anzutreffen. Denn die Übertragung eines Betriebs, eines Mitunternehmeranteils oder eines GmbH-Anteils gegen Versorgungsleistungen bietet Vertragsparteien die Möglichkeit, betriebliches Vermögen bzw. GmbH-Anteile unentgeltlich zu übertragen, ohne dass es zur Realisierung stiller Reserven kommt. Die hinsichtlich der wiederkehrenden Leistungen einsetzende korrespondierende Besteuerung führt zudem in vielen Fällen zu einem Steuervorteil des Leistenden, da er häufig einer höheren steuerlichen Belastung unterliegt als der Empfänger.Mehr zum Thema 'Sonderausgaben'...Mehr zum Thema 'Unternehmensnachfolge'...Mehr zum Thema 'Stille Reserven'...
- FG Münster: Fremdüblichkeit eines unbesicherten Wandeldarlehensam 24. Juni 2026 um 5:53
Ein unbesichertes Wandeldarlehen an ein Start-Up-Unternehmen kann nach Auffassung des FG Münster fremdüblich im Sinne der Escape-Klausel des § 8b Abs. 3 Satz 7 KStG sein.Mehr zum Thema 'Darlehen'...Mehr zum Thema 'Hinzurechnung'...
- Steuerliche Fallstricke: Rückkehr aus Dubai?am 24. Juni 2026 um 5:51
Geopolitisch bleibt die Lage am Golf weiter angespannt. Einige deutsche Expats und Unternehmer in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ziehen dadurch eine temporäre Rückkehr nach Deutschland in Erwägung. Steuerlich kann ein solcher vermeintlich vorübergehender Aufenthalt jedoch schnell weitreichende Folgen haben.Mehr zum Thema 'Doppelbesteuerungsabkommen'...
- Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Soforthilfe-Rückforderung: OVG...am 24. Juni 2026 um 5:50
Das OVG Berlin-Brandenburg hat ein für den Empfänger günstiges Urteil des VG Cottbus aufgehoben und den Widerruf einer Corona-Soforthilfe bestätigt. Es legt geringe Anforderungen an die Zweckbestimmung an und stärkt die Bewilligungsbehörden.Mehr zum Thema 'Coronavirus'...Mehr zum Thema 'Beihilfe'...
- Selbstständige Buchhalter profitieren kaum: Änderungen im...am 24. Juni 2026 um 5:35
Mit dem 9. Steuerberatungsänderungsgesetz wurden u. a. die Befugnisse von selbstständigen (Bilanz-)Buchhaltern und Lohnsteuerhilfevereinen erweitert. Dabei bleiben die Erweiterungen für selbstständige (Bilanz-)Buchhalter deutlich hinter den Forderungen zurück.Mehr zum Thema 'Gewerbesteuer'...Mehr zum Thema 'Bilanzbuchhalter'...