Beratungsqualität aus Erfahrung
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Mit der fundierten Fachkenntnis unserer Experten, Engagement und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie zuverlässig bei sämtlichen Aufgaben des Unternehmensmanagements.
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Wir suchen qualifizierte und motivierte Mitarbeiter, die zusammen an einem Stang ziehen wollen.
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JÜRGEN WEISLEIN
Kompetente Betreuung in all Ihren Steuer- und Wirtschaftsfragen
Von der Steuer- und Wirtschaftsberatung über Rechnungswesen bis zu Finanzierungsfragen:
Wir bieten Ihnen umfassende und individuelle Unterstützung bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen.
Steuerberatung
für Privatpersonen
und Gewerbe
Unsere fachkundige Auskunft hält Sie stets informiert über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen.
Finanz- und
Lohnbuchführung
Treffen Sie klare
Entscheidungen mit unserer lückenlosen Aufzeichnung Ihrer Geschäftsvorgänge.
Betriebswirtschaft, Finanzierung und Rating
Steigende Anforderungen
an Unternehmer, setzt
fundierte Wirtschaftsberatung wie unsere voraus.
ÜBER UNS
Kompetenz aus Erfahrung
Die Jürgen Weislein Steuerberatungsgesellschaft mbH hat ihren Standort in Weißenburg. Mit fundiertem und stets aktuellem Expertenwissen bieten wir Ihnen alle Dienstleistungen rund um steuerliche und wirtschaftliche Belange. Dabei betreuen wir einen weit gefächerten Mandantenstamm in unterschiedlichen Beratungsfeldern.
Vertraulich.
Ihre Daten werden streng vertraulich von uns gewahrt.
Persönlich.
Wir stehen Ihnen persönlich zur Seite, ob telefonisch, per E-Mail oder vor Ort.
Bewiesen.
Seit über 20 Jahren hat unsere Kanzlei hunderte von Mandanten bedient.
AKTUELLES
Wir halten Sie auf dem Laufenden
- BFH: Zur teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüteram 23. Februar 2026 um 9:19
Bei der teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG ist der Gewinn nicht nach der sogenannten strengen Trennungstheorie, sondern nach der sogenannten modifizierten Trennungstheorie mit anteiliger Zuordnung des Buchwerts bis zur Höhe des Teilentgelts zu ermitteln.Mehr zum Thema 'Teilwert'...Mehr zum Thema 'Buchwert'...Mehr zum Thema 'Veräußerungsgewinn'...
- BFH: Fremdüblichkeit der Verzinsung einer auf Entgeltumwandlung beruhenden...am 23. Februar 2026 um 8:15
Bei der Prüfung der Fremdüblichkeit der Verzinsung einer durch Gehaltsumwandlung finanzierten Direktzusage zugunsten eines Gesellschafter-Arbeitnehmers ist der Zinsfuß, der für das Versorgungskapital einer arbeitgeberfinanzierten Direktzusage zugunsten eines im gleichen Betrieb beschäftigten gesellschaftsfremden Arbeitnehmers vereinbart worden ist, kein geeigneter Vergleichsmaßstab.Mehr zum Thema 'Pensionszusage'...Mehr zum Thema 'Gesellschafter-Geschäftsführer'...Mehr zum Thema 'Verdeckte Gewinnausschüttung'...
- BMF: Stand der Doppelbesteuerungsabkommenam 23. Februar 2026 um 7:11
Das BMF gibt einen Überblick zum gegenwärtigen Stand der DBA und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen.Mehr zum Thema 'Doppelbesteuerungsabkommen'...
- AH 5: Änderungshinweis zur Lageberichterstattung: DRSC schlägt Klarstellungen...am 23. Februar 2026 um 7:09
Das DRSC veröffentlichte am 30.1.2026 einen Konsultationsentwurf zur Änderung des Anwendungshinweises zu DRS 20. Der Entwurf sieht vor, die Gültigkeit des Anwendungshinweises AH 5 um ein Jahr zu verlängern.Mehr zum Thema 'DRSC'...Mehr zum Thema 'Lagebericht'...
- Einordnung des neuen BMF-Schreibensam 23. Februar 2026 um 7:00
Die Finanzverwaltung hat zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten (AK), Herstellungskosten (HK) und anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG Stellung bezogen. Hier ein Überblick zu den wichtigsten Punkten des BMF-Schreibens. Mehr zum Thema 'Modernisierung'...Mehr zum Thema 'Anschaffungskosten'...Mehr zum Thema 'Herstellungskosten'...Mehr zum Thema 'Erhaltungsaufwand'...Mehr zum Thema 'BMF-Schreiben'...