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Mit der fundierten Fachkenntnis unserer Experten, Engagement und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie zuverlässig bei sämtlichen Aufgaben des Unternehmensmanagements.

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JÜRGEN WEISLEIN

Kompetente Betreuung in all Ihren Steuer- und Wirtschaftsfragen

Von der Steuer- und Wirtschaftsberatung über Rechnungswesen bis zu Finanzierungsfragen:
Wir bieten Ihnen umfassende und individuelle Unterstützung bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen.

Steuerberatung
für Privatpersonen
und Gewerbe

Unsere fachkundige Auskunft hält Sie stets informiert über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen.

Finanz- und
Lohnbuchführung

Treffen Sie klare
Entscheidungen mit unserer lückenlosen Aufzeichnung Ihrer Geschäftsvorgänge.

Betriebswirtschaft, Finanzierung und Rating

Steigende Anforderungen
an Unternehmer, setzt
fundierte Wirtschaftsberatung wie unsere voraus.

ÜBER UNS

Kompetenz aus Erfahrung

Die Jürgen Weislein Steuerberatungsgesellschaft mbH hat ihren Standort in Weißenburg. Mit fundiertem und stets aktuellem Expertenwissen bieten wir Ihnen alle Dienstleistungen rund um steuerliche und wirtschaftliche Belange. Dabei betreuen wir einen weit gefächerten Mandantenstamm in unterschiedlichen Beratungsfeldern.

Vertraulich.

Ihre Daten werden streng vertraulich von uns gewahrt.

Persönlich.

Wir stehen Ihnen persönlich zur Seite, ob telefonisch, per E-Mail oder vor Ort.

Bewiesen.

Seit über 20 Jahren hat unsere Kanzlei hunderte von Mandanten bedient.

AKTUELLES

Wir halten Sie auf dem Laufenden

  • Bundesrat verweigert Zustimmung: Neuntes Gesetz zur Änderung des...
    am 11. Mai 2026 um 9:02

    Überraschend hat der Bundesrat am 8.5.2026 seine Zustimmung zum Neunten Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften verweigert. Vorgesehen ist darin u. a. die neue Entlastungsprämie für Arbeitnehmer sowie die Verschärfung des Fremdbesitzverbots in der Steuerberatung.Mehr zum Thema 'Steuerberater'...Mehr zum Thema 'Steuerberatung'...

  • BFH: Verspätungszuschlag für nicht fristgemäß abgegebene...
    am 11. Mai 2026 um 9:02

    Der Verspätungszuschlag für eine nicht fristgemäß abgegebene Gewinnfeststellungserklärung ist auch dann obligatorisch nach § 152 Abs. 2 Nr. 1 AO festzusetzen, wenn bei keinem Mitunternehmer die festgesetzte Einkommensteuer die Summe der festgesetzten Einkommensteuervorauszahlungen übersteigt.Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...Mehr zum Thema 'Frist'...Mehr zum Thema 'Fristversäumnis'...

  • "KI-Steuerberater": Kammer verklagt Tax-Tech-Start-up
    am 11. Mai 2026 um 6:46

    Die Steuerberaterkammer Berlin zieht vor Gericht, weil das Tax-Tech-Startup Accountable sein KI-Tool als "KI-Steuerberater" bewirbt. Mehr zum Thema 'Steuerberatung'...Mehr zum Thema 'Künstliche Intelligenz (KI)'...

  • Betriebsprüfung: So ordnet die Finanzverwaltung Betriebe in Größenklassen ein
    am 11. Mai 2026 um 6:00

    Ob der Betriebsprüfer sich häufig anmeldet oder weniger oft, hängt davon ab, ob das Unternehmen als kleines, mittleres oder großes Unternehmen gilt. Große Unternehmen im Sinne der Finanzverwaltung müssen damit rechnen, dass jedes Jahr geprüft wird. Insofern spielt die Einstufung in eine der Größenklassen durch die Finanzverwaltung eine erhebliche Rolle.Mehr zum Thema 'Betriebsprüfung'...Mehr zum Thema 'BMF-Schreiben'...Mehr zum Thema 'Umsatz'...Mehr zum Thema 'Gewinn'...

  • Bundesrat: Änderung des Gesetzes zum BEPS-MLI
    am 11. Mai 2026 um 5:45

    Der Bundesrat hat einem Gesetz zur Erweiterung der BEPS-MLI-Liste zugestimmt. Die Liste wird damit um 62 weitere Steuerabkommen erweitert.Mehr zum Thema 'Internationales Steuerrecht'...

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