Beratungsqualität aus Erfahrung
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Mit der fundierten Fachkenntnis unserer Experten, Engagement und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie zuverlässig bei sämtlichen Aufgaben des Unternehmensmanagements.
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Wir suchen qualifizierte und motivierte Mitarbeiter, die zusammen an einem Stang ziehen wollen.
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JÜRGEN WEISLEIN
Kompetente Betreuung in all Ihren Steuer- und Wirtschaftsfragen
Von der Steuer- und Wirtschaftsberatung über Rechnungswesen bis zu Finanzierungsfragen:
Wir bieten Ihnen umfassende und individuelle Unterstützung bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen.
Steuerberatung
für Privatpersonen
und Gewerbe
Unsere fachkundige Auskunft hält Sie stets informiert über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen.
Finanz- und
Lohnbuchführung
Treffen Sie klare
Entscheidungen mit unserer lückenlosen Aufzeichnung Ihrer Geschäftsvorgänge.
Betriebswirtschaft, Finanzierung und Rating
Steigende Anforderungen
an Unternehmer, setzt
fundierte Wirtschaftsberatung wie unsere voraus.
ÜBER UNS
Kompetenz aus Erfahrung
Die Jürgen Weislein Steuerberatungsgesellschaft mbH hat ihren Standort in Weißenburg. Mit fundiertem und stets aktuellem Expertenwissen bieten wir Ihnen alle Dienstleistungen rund um steuerliche und wirtschaftliche Belange. Dabei betreuen wir einen weit gefächerten Mandantenstamm in unterschiedlichen Beratungsfeldern.
Vertraulich.
Ihre Daten werden streng vertraulich von uns gewahrt.
Persönlich.
Wir stehen Ihnen persönlich zur Seite, ob telefonisch, per E-Mail oder vor Ort.
Bewiesen.
Seit über 20 Jahren hat unsere Kanzlei hunderte von Mandanten bedient.
AKTUELLES
Wir halten Sie auf dem Laufenden
- BayLfSt: Grundbesitz-Änderungen für Grundsteuer bis 30.4. mitteilenam 17. April 2026 um 6:00
Das Bayerische Landesamt für Steuern weist darauf hin, dass Eigentümer Änderungen an ihrem Grundbesitz aus dem Jahr 2025 bis zum 30.4.2026 beim Finanzamt anzeigen müssen. Die ursprüngliche Frist (31.3. des Folgejahres) wurde einmalig verlängert.Mehr zum Thema 'Grundsteuer'...
- FG Münster: Auskunft über Mandantenforderungen eines Rechtsanwaltsam 17. April 2026 um 5:42
Im Rahmen einer Vermögensauskunft muss ein Rechtsanwalt auch die Namen und Anschriften seiner Mandanten angeben, gegen die er Honorarforderungen hat. Dies hat das FG Münster in einem im Rahmen eines Verfahrens über die Aussetzung der Vollziehung entschieden.Mehr zum Thema 'Vermögensauskunft'...Mehr zum Thema 'Zwangsvollstreckung'...
- FG Münster: Tarifbegünstigung bei sukzessiver Abgabe von...am 17. April 2026 um 5:30
Das FG Münster hat entschieden, dass die sukzessive Abgabe von Versicherungsbeständen gegen Ausgleichszahlung der Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 1 EStG und i. V. m. § 24 Nr. 1 Buchst. c EStG unterliegt.Mehr zum Thema 'Steuerermäßigung'...
- FG Münster: Reichweite einer Bekanntgabevollmachtam 16. April 2026 um 8:23
Nach § 122 AO soll ein Verwaltungsakt dem Bevollmächtigten bekanntgegeben werden, wenn der Finanzbehörde eine Empfangsvollmacht vorliegt. Laut dem FG Münster bedeutet im Regelfall das "Soll" ein "Muss", sodass eine abweichende Bekanntgabe des Verwaltungsakts unwirksam sein kann. Mehr zum Thema 'Einspruch'...Mehr zum Thema 'Vollmacht'...
- Praxis-Tipp: Arbeitszeitkonto im Minijobam 16. April 2026 um 8:19
Arbeitszeitkonten sind auch bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen ein Thema, da Arbeitgeber damit die Möglichkeit haben, auf Auftragsspitzen zu reagieren. Doch wie flexibel darf die Arbeitszeit im Minijob sein?Mehr zum Thema 'Arbeitszeitkonto'...Mehr zum Thema 'Minijob'...Mehr zum Thema 'Arbeitszeiterfassung'...Mehr zum Thema 'Mindestlohn'...