Beratungsqualität aus Erfahrung

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Mit der fundierten Fachkenntnis unserer Experten, Engagement und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie zuverlässig bei sämtlichen Aufgaben des Unternehmensmanagements.

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JÜRGEN WEISLEIN

Kompetente Betreuung in all Ihren Steuer- und Wirtschaftsfragen

Von der Steuer- und Wirtschaftsberatung über Rechnungswesen bis zu Finanzierungsfragen:
Wir bieten Ihnen umfassende und individuelle Unterstützung bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen.

Steuerberatung
für Privatpersonen
und Gewerbe

Unsere fachkundige Auskunft hält Sie stets informiert über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen.

Finanz- und
Lohnbuchführung

Treffen Sie klare
Entscheidungen mit unserer lückenlosen Aufzeichnung Ihrer Geschäftsvorgänge.

Betriebswirtschaft, Finanzierung und Rating

Steigende Anforderungen
an Unternehmer, setzt
fundierte Wirtschaftsberatung wie unsere voraus.

ÜBER UNS

Kompetenz aus Erfahrung

Die Jürgen Weislein Steuerberatungsgesellschaft mbH hat ihren Standort in Weißenburg. Mit fundiertem und stets aktuellem Expertenwissen bieten wir Ihnen alle Dienstleistungen rund um steuerliche und wirtschaftliche Belange. Dabei betreuen wir einen weit gefächerten Mandantenstamm in unterschiedlichen Beratungsfeldern.

Vertraulich.

Ihre Daten werden streng vertraulich von uns gewahrt.

Persönlich.

Wir stehen Ihnen persönlich zur Seite, ob telefonisch, per E-Mail oder vor Ort.

Bewiesen.

Seit über 20 Jahren hat unsere Kanzlei hunderte von Mandanten bedient.

AKTUELLES

Wir halten Sie auf dem Laufenden

  • BFH: Neue anhängige Verfahren im Februar 2026
    am 2. März 2026 um 6:45

    Anlässlich verschiedener finanzgerichtlicher Entscheidungen stellen wir für Sie monatlich die wichtigsten neuen anhängigen BFH-Verfahren für Unternehmer, Arbeitnehmer und Anleger zusammen. Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...Mehr zum Thema 'Anhängige Verfahren'...

  • BFH Kommentierung: Umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen bei...
    am 2. März 2026 um 5:05

    Der BFH hat die Verwaltungspraxis zur grundsätzlichen Nichtsteuerbarkeit der von Sportvereinen gegenüber ihren Mitgliedern erbrachten Leistungen erneut verworfen. Im Hinblick auf die Steuerfreiheit von Mitgliedsbeiträgen ist zu prüfen, ob eine einheitliche Leistung vorliegt oder mehrere selbstständig erbrachte Leistungen anzunehmen sind. Mehr zum Thema 'Gemeinnützigkeit'...Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer-Voranmeldung'...Mehr zum Thema 'Verein'...

  • BFH: Einkommensminderung im Sinne von § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG
    am 2. März 2026 um 5:00

    Die auf der Ebene des Gesellschafters versäumte Besteuerung des durch § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG fingierten Veräußerungsgewinns bei der verdeckten Einlage von Kapitalgesellschaftsanteilen ist keine Einkommensminderung im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG.Mehr zum Thema 'Körperschaftsteuer'...Mehr zum Thema 'Verdeckte Einlage'...Mehr zum Thema 'GmbH'...

  • BFH: Keine lohnsteuerlichen Nachteile bei Feier anlässlich der Verabschiedung...
    am 2. März 2026 um 4:45

    Aufwendungen des Arbeitgebers für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers in den Ruhestand führen bei dem zu Verabschiedenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt (entgegen R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 LStR). Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen anteilig auf den Arbeitnehmer selbst und vom Arbeitgeber eingeladene Familienangehörige des Arbeitnehmers entfallen.Mehr zum Thema 'Betriebsveranstaltung'...Mehr zum Thema 'Bewirtung'...Mehr zum Thema 'Lohnsteuer'...

  • BMF: Bescheinigungsverfahren und Rente nach dem DBA-Italien
    am 27. Februar 2026 um 6:15

    Das BMF informiert über ein neues Bescheinigungsverfahren für in Italien lebende italienische Staatsangehörige, die eine deutsche Rente aus der gesetzlichen Sozialversicherung beziehen.Mehr zum Thema 'Doppelbesteuerungsabkommen'...Mehr zum Thema 'Rente'...

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