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Mit der fundierten Fachkenntnis unserer Experten, Engagement und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie zuverlässig bei sämtlichen Aufgaben des Unternehmensmanagements.

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JÜRGEN WEISLEIN

Kompetente Betreuung in all Ihren Steuer- und Wirtschaftsfragen

Von der Steuer- und Wirtschaftsberatung über Rechnungswesen bis zu Finanzierungsfragen:
Wir bieten Ihnen umfassende und individuelle Unterstützung bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen.

Steuerberatung
für Privatpersonen
und Gewerbe

Unsere fachkundige Auskunft hält Sie stets informiert über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen.

Finanz- und
Lohnbuchführung

Treffen Sie klare
Entscheidungen mit unserer lückenlosen Aufzeichnung Ihrer Geschäftsvorgänge.

Betriebswirtschaft, Finanzierung und Rating

Steigende Anforderungen
an Unternehmer, setzt
fundierte Wirtschaftsberatung wie unsere voraus.

ÜBER UNS

Kompetenz aus Erfahrung

Die Jürgen Weislein Steuerberatungsgesellschaft mbH hat ihren Standort in Weißenburg. Mit fundiertem und stets aktuellem Expertenwissen bieten wir Ihnen alle Dienstleistungen rund um steuerliche und wirtschaftliche Belange. Dabei betreuen wir einen weit gefächerten Mandantenstamm in unterschiedlichen Beratungsfeldern.

Vertraulich.

Ihre Daten werden streng vertraulich von uns gewahrt.

Persönlich.

Wir stehen Ihnen persönlich zur Seite, ob telefonisch, per E-Mail oder vor Ort.

Bewiesen.

Seit über 20 Jahren hat unsere Kanzlei hunderte von Mandanten bedient.

AKTUELLES

Wir halten Sie auf dem Laufenden

  • Kein Automatismus: Vorabanforderung nur mit erkennbarer Ermessensausübung
    am 22. April 2026 um 6:52

    Vorabanforderungen betreffen nur Steuer- und Feststellungserklärungen in Fällen, in denen die Erklärung durch Angehörige der steuerberatenden Berufe erstellt wird ("Beraterfälle") und daher die verlängerte Frist gilt.Mehr zum Thema 'Steuererklärung'...

  • FG Berlin-Brandenburg: Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die...
    am 22. April 2026 um 6:48

    Eine Anrechnung US-amerikanischer Quellensteuern auf die Gewerbesteuer ist nach Urteil des FG Berlin-Brandenburg möglich, auch wenn es im deutschen Gewerbesteuergesetz keine den § 34c EStG und § 26 KStG entsprechende Vorschrift gibt.Mehr zum Thema 'Quellensteuer'...

  • Sächsisches FG: Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen bei Eheschließung
    am 22. April 2026 um 6:47

    Voraussetzung für die Zusammenveranlagung ist unter anderem, dass die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben. Sachverhalte zur gemeinsamen Haushalts- und Wirtschaftsführung bilden Merkmale für die Prüfung dieser Voraussetzung und können nach Ansicht des Sächsischen FG nachträglich bekannt gewordene Tatsachen sein.Mehr zum Thema 'Ehegattensplitting'...

  • Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Subventionsbetrug bei den...
    am 22. April 2026 um 6:35

    Das BayObLG hat eine Verurteilung wegen Subventionsbetrugs bei der Überbrückungshilfe III aufgehoben. Die Entscheidung zeigt, worauf es bei § 264 StGB ankommt – und warum viele Ermittlungsverfahren gegen Steuerberater auf unsicherer Grundlage stehen.Mehr zum Thema 'Coronavirus'...Mehr zum Thema 'Betrug'...Mehr zum Thema 'Subvention'...

  • BFH-Kommentierung: Rückstellungsbildung bei einem Vorruhestandsmodell
    am 22. April 2026 um 6:00

    In einem aktuellen Urteil hat der BFH eine für die Bilanzierungspraxis und steuerliche Gewinnermittlung bedeutsame Entscheidung zur Rückstellungsbildung bei Vorruhestandsmodellen getroffen.Mehr zum Thema 'Rückstellung'...Mehr zum Thema 'Renteneintritt'...Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...

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