Beratungsqualität aus Erfahrung
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Mit der fundierten Fachkenntnis unserer Experten, Engagement und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie zuverlässig bei sämtlichen Aufgaben des Unternehmensmanagements.
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Wir suchen qualifizierte und motivierte Mitarbeiter, die zusammen an einem Stang ziehen wollen.
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JÜRGEN WEISLEIN
Kompetente Betreuung in all Ihren Steuer- und Wirtschaftsfragen
Von der Steuer- und Wirtschaftsberatung über Rechnungswesen bis zu Finanzierungsfragen:
Wir bieten Ihnen umfassende und individuelle Unterstützung bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen.
Steuerberatung
für Privatpersonen
und Gewerbe
Unsere fachkundige Auskunft hält Sie stets informiert über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen.
Finanz- und
Lohnbuchführung
Treffen Sie klare
Entscheidungen mit unserer lückenlosen Aufzeichnung Ihrer Geschäftsvorgänge.
Betriebswirtschaft, Finanzierung und Rating
Steigende Anforderungen
an Unternehmer, setzt
fundierte Wirtschaftsberatung wie unsere voraus.
ÜBER UNS
Kompetenz aus Erfahrung
Die Jürgen Weislein Steuerberatungsgesellschaft mbH hat ihren Standort in Weißenburg. Mit fundiertem und stets aktuellem Expertenwissen bieten wir Ihnen alle Dienstleistungen rund um steuerliche und wirtschaftliche Belange. Dabei betreuen wir einen weit gefächerten Mandantenstamm in unterschiedlichen Beratungsfeldern.
Vertraulich.
Ihre Daten werden streng vertraulich von uns gewahrt.
Persönlich.
Wir stehen Ihnen persönlich zur Seite, ob telefonisch, per E-Mail oder vor Ort.
Bewiesen.
Seit über 20 Jahren hat unsere Kanzlei hunderte von Mandanten bedient.
AKTUELLES
Wir halten Sie auf dem Laufenden
- BFH: Grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung bei Abschluss einer...am 6. Juli 2026 um 8:30
Gehört ein Grundstück zum Vermögen einer Personengesellschaft, entfällt die Zurechnung des Grundstücks nicht dadurch, dass ein beteiligter Gesellschafter mit einem Treugeber vereinbart, den Gesellschaftsanteil treuhänderisch für diesen zu halten. Der Tatbestand des § 1 Abs. 2 GrEStG wird durch die allein auf die Gesellschaftsanteile bezogene Treuhandvereinbarung nicht erfüllt.Mehr zum Thema 'Grunderwerbsteuer'...Mehr zum Thema 'Personengesellschaft'...Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...
- BFH: Hinzurechnung im vereinfachten Ertragswertverfahrenam 6. Juli 2026 um 8:22
Der Aufwand aus einer Rückstellung für eine wegen eines Kartellrechtsverstoßes verhängte Geldbuße mit ausschließlich ahndendem Charakter ist als außerordentliche Aufwendung nach § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c BewG dem Ausgangswert hinzuzurechnen.Mehr zum Thema 'Bewertung'...Mehr zum Thema 'Erbschaftsteuer'...Mehr zum Thema 'Schenkungssteuer'...Mehr zum Thema 'Betriebsvermögen'...Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...
- BFH : Wiedereinsetzung nach Formmangel bei Klageeinreichungam 6. Juli 2026 um 7:30
Die aus dem verfassungsrechtlichen Gebot eines fairen Verfahrens erwachsende gerichtliche Fürsorgepflicht gebietet es, einen Beteiligten im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs auf einen leicht erkennbaren Formmangel hinzuweisen und ihm die Möglichkeit einzuräumen, den Fehler innerhalb der noch laufenden Klagefrist zu beheben.Mehr zum Thema 'Finanzgerichtsordnung'...Mehr zum Thema 'Wiedereinsetzung in den vorigen Stand'...Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...
- FG Hamburg: Vorlagebeschluss zur Anwendung von § 8c Satz 2 KStG a.F. ergänztam 6. Juli 2026 um 5:30
Das FG Hamburg hat seinen Vorlagebeschluss an das BVerfG v. 29.08.2017 (2 K 245/17) ergänzt und präzisiert, unter welchen Voraussetzungen eine Körperschaft ihre wirtschaftliche Identität nach § 8 Abs. 4 KStG in der Fassung des StÄndG 2001 verliert und der Verlustabzug entfällt.Mehr zum Thema 'Körperschaft'...Mehr zum Thema 'Verlustabzug'...
- Praxis-Tipp – Umsatzsteuer : Reiseleistungen: Umsatzsteuer richtig ermitteln...am 6. Juli 2026 um 5:05
Wer Reiseleistungen anbietet, muss bei der Umsatzsteuer einige Besonderheiten beachten. Insbesondere die Margenbesteuerung nach § 25 UStG führt in der Praxis regelmäßig zu Fragen. Wann ist sie anzuwenden? Welche Leistungen gelten als Reisevorleistungen? Wie wird die Marge ermittelt? Und welche Änderungen haben sich in den vergangenen Jahren ergeben?Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...