Beratungsqualität aus Erfahrung
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Mit der fundierten Fachkenntnis unserer Experten, Engagement und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie zuverlässig bei sämtlichen Aufgaben des Unternehmensmanagements.
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JÜRGEN WEISLEIN
Kompetente Betreuung in all Ihren Steuer- und Wirtschaftsfragen
Von der Steuer- und Wirtschaftsberatung über Rechnungswesen bis zu Finanzierungsfragen:
Wir bieten Ihnen umfassende und individuelle Unterstützung bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen.
Steuerberatung
für Privatpersonen
und Gewerbe
Unsere fachkundige Auskunft hält Sie stets informiert über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen.
Finanz- und
Lohnbuchführung
Treffen Sie klare
Entscheidungen mit unserer lückenlosen Aufzeichnung Ihrer Geschäftsvorgänge.
Betriebswirtschaft, Finanzierung und Rating
Steigende Anforderungen
an Unternehmer, setzt
fundierte Wirtschaftsberatung wie unsere voraus.
ÜBER UNS
Kompetenz aus Erfahrung
Die Jürgen Weislein Steuerberatungsgesellschaft mbH hat ihren Standort in Weißenburg. Mit fundiertem und stets aktuellem Expertenwissen bieten wir Ihnen alle Dienstleistungen rund um steuerliche und wirtschaftliche Belange. Dabei betreuen wir einen weit gefächerten Mandantenstamm in unterschiedlichen Beratungsfeldern.
Vertraulich.
Ihre Daten werden streng vertraulich von uns gewahrt.
Persönlich.
Wir stehen Ihnen persönlich zur Seite, ob telefonisch, per E-Mail oder vor Ort.
Bewiesen.
Seit über 20 Jahren hat unsere Kanzlei hunderte von Mandanten bedient.
AKTUELLES
Wir halten Sie auf dem Laufenden
- IDW: Verlängerung des Zeitraums der Fortführungsprognose für den...am 21. Oktober 2026 um 6:33
Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat den Entwurf der um nationale Besonderheiten modifizierten Übersetzung des International Standard on Auditing 570 (Revised 2024) „Fortführung der Geschäftstätigkeit“ verabschiedet.Mehr zum Thema 'IDW'...Mehr zum Thema 'Berichterstattung'...
- BMF Referentenentwurf: Vierte Verordnung zur Änderung der...am 21. Oktober 2026 um 6:15
Das BMF hat den Referentenentwurf für eine Vierte Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung veröffentlicht. Geändert wird § 2 der Steueroasen-Abwehrverordnung, in dem die nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiete gemäß EU-Liste gelistet sind.Mehr zum Thema 'Steueroase'...Mehr zum Thema 'Internationales Steuerrecht'...
- BMF: Modifizierte Trennungstheorie bei teilentgeltlichen Übertragungenam 21. Oktober 2026 um 6:10
Das BMF hat mit Schreiben v. 20.10.2026 die Verwaltungsauffassung zur teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter an die BFH-Rechtsprechung angepasst: Maßgeblich ist künftig die modifizierte Trennungstheorie.Mehr zum Thema 'Wirtschaftsgut'...Mehr zum Thema 'Stille Reserven'...Mehr zum Thema 'Buchwert'...
- Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Corona-Hilfen: Ab wann eine...am 21. Oktober 2026 um 5:40
Wer Corona-Hilfen zurückzahlen muss, will den Aufwand möglichst früh steuerlich geltend machen. Das Hessische FG hat eine Rückstellung zum Stichtag einer Betriebsaufgabe abgelehnt. Aus der Begründung lässt sich ableiten, ab wann eine Rückstellung in Betracht kommt.Mehr zum Thema 'Coronavirus'...Mehr zum Thema 'Beihilfe'...
- BMF: Kopplungsgeschäfte bei einem Investmentfondsam 21. Oktober 2026 um 5:35
Das BMF hat sich zur Anwendung einer aktuellen BFH-Entscheidung geäußert, in der es um die Einbeziehung von Verlusten und Gewinnen aus Options- und Termingeschäften in die Aktiengewinnberechnung nach § 8 InvStG 2004 geht. Mehr zum Thema 'Investmentfonds'...