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Mit der fundierten Fachkenntnis unserer Experten, Engagement und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie zuverlässig bei sämtlichen Aufgaben des Unternehmensmanagements.

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JÜRGEN WEISLEIN

Kompetente Betreuung in all Ihren Steuer- und Wirtschaftsfragen

Von der Steuer- und Wirtschaftsberatung über Rechnungswesen bis zu Finanzierungsfragen:
Wir bieten Ihnen umfassende und individuelle Unterstützung bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen.

Steuerberatung
für Privatpersonen
und Gewerbe

Unsere fachkundige Auskunft hält Sie stets informiert über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen.

Finanz- und
Lohnbuchführung

Treffen Sie klare
Entscheidungen mit unserer lückenlosen Aufzeichnung Ihrer Geschäftsvorgänge.

Betriebswirtschaft, Finanzierung und Rating

Steigende Anforderungen
an Unternehmer, setzt
fundierte Wirtschaftsberatung wie unsere voraus.

ÜBER UNS

Kompetenz aus Erfahrung

Die Jürgen Weislein Steuerberatungsgesellschaft mbH hat ihren Standort in Weißenburg. Mit fundiertem und stets aktuellem Expertenwissen bieten wir Ihnen alle Dienstleistungen rund um steuerliche und wirtschaftliche Belange. Dabei betreuen wir einen weit gefächerten Mandantenstamm in unterschiedlichen Beratungsfeldern.

Vertraulich.

Ihre Daten werden streng vertraulich von uns gewahrt.

Persönlich.

Wir stehen Ihnen persönlich zur Seite, ob telefonisch, per E-Mail oder vor Ort.

Bewiesen.

Seit über 20 Jahren hat unsere Kanzlei hunderte von Mandanten bedient.

AKTUELLES

Wir halten Sie auf dem Laufenden

  • Neuer Entwurf der Koalitionsfraktionen: Neuntes Gesetz zur Änderung des...
    am 20. Mai 2026 um 12:30

    Die Koalitionsfraktionen haben einen weiteren Entwurf für ein Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes eingebracht. Die ursprünglich vom Bundestag verabschiedete Fassung wurde im Bundesrat aufgrund der darin vorgesehenen Entlastungsprämie für Arbeitnehmer abgelehnt.Mehr zum Thema 'Steuerberater'...Mehr zum Thema 'Steuerberatung'...

  • BFH Pressemitteilung: Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist nicht...
    am 20. Mai 2026 um 9:03

    Der BFH hat in zwei Verfahren entschieden, dass er die Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg (LGrStG BW) zur Bewertung von Grundstücken, die im Rahmen der Berechnung der Grundsteuer ab dem 1.1.2025 herangezogen werden, nicht für verfassungswidrig hält.Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...Mehr zum Thema 'Grundsteuerreform'...Mehr zum Thema 'Grundsteuer'...Mehr zum Thema 'Baden-Württemberg'...

  • Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Kürzung von...
    am 20. Mai 2026 um 6:38

    Bewilligungsstellen streichen in Schlussabrechnungen der Corona-Überbrückungshilfen zunehmend Mietzahlungen mit dem Argument einer "verbundähnlichen Konstellation". Die rechtliche Konstruktion hält einer Prüfung nicht stand. Was Unternehmen und prüfende Dritte jetzt wissen sollten.Mehr zum Thema 'Coronavirus'...Mehr zum Thema 'Beihilfe'...

  • FG Münster: Umqualifizierung von vermögensverwaltenden Einkünften
    am 20. Mai 2026 um 6:15

    Einkünfte einer gewerblich geprägten Personengesellschaft unterliegen insgesamt der Gewerbesteuer. Daran ändern nach Auffassung des FG Münster auch gewerbliche Beteiligungseinkünfte nichts, wenn die Gesellschaft bereits ohne die Beteiligungseinkünfte gewerbesteuerpflichtig ist.Mehr zum Thema 'Gewerbesteuer'...Mehr zum Thema 'Gewerbliche Einkünfte'...Mehr zum Thema 'Beteiligung'...

  • BFH-Kommentierung: Vorsteuerabzug aus Anzahlungen
    am 20. Mai 2026 um 5:45

    Ist der Vorsteuerabzug aus einer Anzahlung möglich, auch wenn in der Rechnung das Wort „Vorkasse“ nicht explizit steht? Mit dieser Frage hat sich der BFH beschäftigt in einem aktuellen Urteil befasst.Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'Vorsteuerabzug'...Mehr zum Thema 'Photovoltaik'...Mehr zum Thema 'Betrug'...

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