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Mit der fundierten Fachkenntnis unserer Experten, Engagement und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie zuverlässig bei sämtlichen Aufgaben des Unternehmensmanagements.

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JÜRGEN WEISLEIN

Kompetente Betreuung in all Ihren Steuer- und Wirtschaftsfragen

Von der Steuer- und Wirtschaftsberatung über Rechnungswesen bis zu Finanzierungsfragen:
Wir bieten Ihnen umfassende und individuelle Unterstützung bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen.

Steuerberatung
für Privatpersonen
und Gewerbe

Unsere fachkundige Auskunft hält Sie stets informiert über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen.

Finanz- und
Lohnbuchführung

Treffen Sie klare
Entscheidungen mit unserer lückenlosen Aufzeichnung Ihrer Geschäftsvorgänge.

Betriebswirtschaft, Finanzierung und Rating

Steigende Anforderungen
an Unternehmer, setzt
fundierte Wirtschaftsberatung wie unsere voraus.

ÜBER UNS

Kompetenz aus Erfahrung

Die Jürgen Weislein Steuerberatungsgesellschaft mbH hat ihren Standort in Weißenburg. Mit fundiertem und stets aktuellem Expertenwissen bieten wir Ihnen alle Dienstleistungen rund um steuerliche und wirtschaftliche Belange. Dabei betreuen wir einen weit gefächerten Mandantenstamm in unterschiedlichen Beratungsfeldern.

Vertraulich.

Ihre Daten werden streng vertraulich von uns gewahrt.

Persönlich.

Wir stehen Ihnen persönlich zur Seite, ob telefonisch, per E-Mail oder vor Ort.

Bewiesen.

Seit über 20 Jahren hat unsere Kanzlei hunderte von Mandanten bedient.

AKTUELLES

Wir halten Sie auf dem Laufenden

  • BFH: Unentgeltliche Zuwendung einer Kapitallebensversicherung unter...
    am 26. Mai 2026 um 8:32

    Die unentgeltliche Übertragung eines Kapitallebensversicherungsvertrags (Vertragsübernahme) unterliegt im Zeitpunkt der Übertragung des Vertrags der Schenkungsteuer und ist mit dem Rückkaufswert zu bewerten. Hat sich der Schenker den Nießbrauch an der Rückkaufsleistung vorbehalten, entsteht dieser Nießbrauch erst mit Kündigung des Kapitallebensversicherungsvertrags.Mehr zum Thema 'Schenkungssteuer'...Mehr zum Thema 'Lebensversicherung'...

  • BFH: Vergütung für die Fortführung des Geschäftsführeramts beim Verkauf...
    am 26. Mai 2026 um 8:32

    Ob ein anlässlich der Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft gezahlter (Teil-)Betrag für die Fortführung der Geschäftsführertätigkeit durch den veräußernden Gesellschafter den Einkünften aus § 17 EStG oder denjenigen aus § 19 EStG zuzuordnen ist, bestimmt sich danach, zu welcher Einkunftsart der engere wirtschaftliche Veranlassungszusammenhang besteht. Entscheidend ist hierbei, ob der im Kaufvertrag zusätzlich vereinbarten Leistung eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zukommt.Mehr zum Thema 'Gesellschafter-Geschäftsführer'...Mehr zum Thema 'Gewerbliche Einkünfte'...Mehr zum Thema 'Veräußerungsgewinn'...Mehr zum Thema 'Arbeitnehmer'...

  • BFH: Rechtsanwaltskosten für Erbauseinandersetzung als abziehbare...
    am 26. Mai 2026 um 8:08

    Entstehen Kosten der Rechtsberatung und -vertretung in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Teilungsversteigerung zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, sind diese als Kosten der Nachlassverteilung abziehbar. Dies gilt auch dann, wenn die Erbengemeinschaft bereits vor dem Auseinandersetzungsverlangen eines der Miterben zur Verwaltung des nachlasszugehörigen Vermögens übergegangen war.Mehr zum Thema 'Erbschaftsteuer'...Mehr zum Thema 'Nachlassverbindlichkeit'...Mehr zum Thema 'Rechtsberatung'...

  • Serie: Herausforderung Wertpapierbuchhaltung: Handels- und steuerrechtliche...
    am 26. Mai 2026 um 5:50

    Die handels- und steuerrechtliche Aufarbeitung betrieblicher Wertpapierdepots hat in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Was lange Zeit eher ein Spezialthema für wenige vermögensverwaltende Gesellschaften war, gehört heute zunehmend zum Alltag vieler Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.Mehr zum Thema 'Wertpapier'...Mehr zum Thema 'Buchhaltung'...

  • Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Subventionsbetrug bei den...
    am 26. Mai 2026 um 5:03

    Das BayObLG hat eine Verurteilung wegen Subventionsbetrugs bei der Überbrückungshilfe III aufgehoben. Die Entscheidung zeigt, worauf es bei § 264 StGB ankommt – und warum viele Ermittlungsverfahren gegen Steuerberater auf unsicherer Grundlage stehen.Mehr zum Thema 'Coronavirus'...Mehr zum Thema 'Betrug'...Mehr zum Thema 'Subvention'...

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