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Mit der fundierten Fachkenntnis unserer Experten, Engagement und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie zuverlässig bei sämtlichen Aufgaben des Unternehmensmanagements.

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JÜRGEN WEISLEIN

Kompetente Betreuung in all Ihren Steuer- und Wirtschaftsfragen

Von der Steuer- und Wirtschaftsberatung über Rechnungswesen bis zu Finanzierungsfragen:
Wir bieten Ihnen umfassende und individuelle Unterstützung bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen.

Steuerberatung
für Privatpersonen
und Gewerbe

Unsere fachkundige Auskunft hält Sie stets informiert über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen.

Finanz- und
Lohnbuchführung

Treffen Sie klare
Entscheidungen mit unserer lückenlosen Aufzeichnung Ihrer Geschäftsvorgänge.

Betriebswirtschaft, Finanzierung und Rating

Steigende Anforderungen
an Unternehmer, setzt
fundierte Wirtschaftsberatung wie unsere voraus.

ÜBER UNS

Kompetenz aus Erfahrung

Die Jürgen Weislein Steuerberatungsgesellschaft mbH hat ihren Standort in Weißenburg. Mit fundiertem und stets aktuellem Expertenwissen bieten wir Ihnen alle Dienstleistungen rund um steuerliche und wirtschaftliche Belange. Dabei betreuen wir einen weit gefächerten Mandantenstamm in unterschiedlichen Beratungsfeldern.

Vertraulich.

Ihre Daten werden streng vertraulich von uns gewahrt.

Persönlich.

Wir stehen Ihnen persönlich zur Seite, ob telefonisch, per E-Mail oder vor Ort.

Bewiesen.

Seit über 20 Jahren hat unsere Kanzlei hunderte von Mandanten bedient.

AKTUELLES

Wir halten Sie auf dem Laufenden

  • BFH: Wann liegt eine "unverzügliche" Selbstnutzung eines Familienheims vor?
    am 31. August 2026 um 7:57

    Ob ein Familienheim vom Erwerber nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG unverzüglich zur Selbstnutzung für eigene Wohnzwecke bestimmt wurde, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Tatsachen durch das Finanzgericht als Tatsachengericht im konkreten Einzelfall zu entscheiden. Bei der vom BFH entwickelten Karenzfrist von sechs Monaten handelt es sich nicht um eine starre Frist.Mehr zum Thema 'Erbschaftsteuer'...Mehr zum Thema 'Schenkungssteuer'...Mehr zum Thema 'Steuerbefreiung'...Mehr zum Thema 'Gebäude'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...

  • BFH: Ist-Besteuerung und Betriebsvermögensvergleich
    am 31. August 2026 um 7:51

    Ein Angehöriger eines freien Berufs kann die Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten nach § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG nicht beanspruchen, wenn er freiwillig seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt.Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...Mehr zum Thema 'Freiberufler'...Mehr zum Thema 'Buchführung'...Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...

  • BFH: Verspätungszuschlag auch in Erstattungsfällen möglich
    am 31. August 2026 um 7:45

    Bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist im Rahmen des Entschließungsermessens nach § 152 Abs. 1 Satz 1 AO auch in Erstattungsfällen die Häufigkeit der Fristüberschreitung zu berücksichtigen.Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...Mehr zum Thema 'Erstattung'...Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...

  • BMF: Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen 2026
    am 31. August 2026 um 6:05

    Die Finanzverwaltung hat die Vordrucke der Anlage 13a sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2026 bekannt gegeben.Mehr zum Thema 'Vordruck'...Mehr zum Thema 'Gewinnermittlung'...Mehr zum Thema 'Land- und Forstwirtschaft'...

  • Abgabe- und Zahlungstermine: Termine für Umsatzsteuer-Voranmeldung und...
    am 31. August 2026 um 5:00

    Die Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung sowie die Zahlung der Steuern gehören zu den regelmäßig wiederkehrenden Pflichten. Wir haben die aktuellen Abgabe- und Zahlungstermine (August) für Sie auf einen Blick zusammengefasst.Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer-Voranmeldung'...Mehr zum Thema 'Lohnsteueranmeldung'...Mehr zum Thema 'Zusammenfassende Meldung'...

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Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite