Beratungsqualität aus Erfahrung
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Mit der fundierten Fachkenntnis unserer Experten, Engagement und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie zuverlässig bei sämtlichen Aufgaben des Unternehmensmanagements.
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Wir suchen qualifizierte und motivierte Mitarbeiter, die zusammen an einem Stang ziehen wollen.
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JÜRGEN WEISLEIN
Kompetente Betreuung in all Ihren Steuer- und Wirtschaftsfragen
Von der Steuer- und Wirtschaftsberatung über Rechnungswesen bis zu Finanzierungsfragen:
Wir bieten Ihnen umfassende und individuelle Unterstützung bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen.
Steuerberatung
für Privatpersonen
und Gewerbe
Unsere fachkundige Auskunft hält Sie stets informiert über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen.
Finanz- und
Lohnbuchführung
Treffen Sie klare
Entscheidungen mit unserer lückenlosen Aufzeichnung Ihrer Geschäftsvorgänge.
Betriebswirtschaft, Finanzierung und Rating
Steigende Anforderungen
an Unternehmer, setzt
fundierte Wirtschaftsberatung wie unsere voraus.
ÜBER UNS
Kompetenz aus Erfahrung
Die Jürgen Weislein Steuerberatungsgesellschaft mbH hat ihren Standort in Weißenburg. Mit fundiertem und stets aktuellem Expertenwissen bieten wir Ihnen alle Dienstleistungen rund um steuerliche und wirtschaftliche Belange. Dabei betreuen wir einen weit gefächerten Mandantenstamm in unterschiedlichen Beratungsfeldern.
Vertraulich.
Ihre Daten werden streng vertraulich von uns gewahrt.
Persönlich.
Wir stehen Ihnen persönlich zur Seite, ob telefonisch, per E-Mail oder vor Ort.
Bewiesen.
Seit über 20 Jahren hat unsere Kanzlei hunderte von Mandanten bedient.
AKTUELLES
Wir halten Sie auf dem Laufenden
- BMF Referentenentwurf: Änderung der Mindeststeuer-Bericht-Verordnungam 14. April 2026 um 7:15
Der Bundesrat hatte im Dezember 2025 der Mindeststeuer-Bericht-Verordnung zugestimmt. Nun soll hierzu eine Anlage mit den betreffenden Steuerhoheitsgebieten beschlossen werden.Mehr zum Thema 'Internationales Steuerrecht'...
- Aus der Praxis ‒ für die Praxis: Rückstellungen für die Aufbewahrung von...am 14. April 2026 um 6:00
Unter der Rubrik „Aus der Praxis ‒ für die Praxis“ greifen wir Kundenanfragen aus dem Bereich Jahresabschluss, Buchhaltung und Steuern auf, die ein Fachautor für uns beantwortet. Heute eine Frage zur Berechnung einer Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen.Mehr zum Thema 'Rückstellung'...Mehr zum Thema 'Handelsbilanz'...Mehr zum Thema 'Jahresabschluss'...
- BayLfSt: Grundbesitz-Änderungen für Grundsteuer bis 30.4. mitteilenam 14. April 2026 um 5:30
Das Bayerische Landesamt für Steuern weist darauf hin, dass Eigentümer Änderungen an ihrem Grundbesitz aus dem Jahr 2025 bis zum 30.4.2026 beim Finanzamt anzeigen müssen. Die ursprüngliche Frist (31.3. des Folgejahres) wurde einmalig verlängert.Mehr zum Thema 'Grundsteuer'...
- BFH: Gewerbeertrag bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteilsam 13. April 2026 um 8:54
Der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils durch eine Kapitalgesellschaft unterliegt bei dieser grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. Dies gilt auch bei der Veräußerung des Mitunternehmeranteils an einer Projektgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, deren sachliche Gewerbesteuerpflicht noch nicht begonnen hat.Mehr zum Thema 'Gewerbesteuer'...Mehr zum Thema 'Veräußerungsgewinn'...Mehr zum Thema 'Personengesellschaft'...Mehr zum Thema 'Kapitalgesellschaft'...
- BMF Referentenentwurf: Siebte Verordnung zur Änderung der...am 13. April 2026 um 7:29
Nach einem vom BMF veröffentlichten Referentenentwurf sollen die Staaten Runda, Senegal sowie Trinidad und Tobago in die CRS-Ausdehnungsverordnung aufgenommen werden. Mehr zum Thema 'Automatischer Informationsaustausch'...