Beratungsqualität aus Erfahrung

Beratungsqualität aus Erfahrung

Mit der fundierten Fachkenntnis unserer Experten, Engagement und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie zuverlässig bei sämtlichen Aufgaben des Unternehmensmanagements.

Jetzt Termin vereinbaren

Komm ins Team

Komm ins Team

Wir suchen qualifizierte und motivierte Mitarbeiter, die zusammen an einem Stang ziehen wollen.

Jetzt bewerben

Beratungsqualität aus Erfahrung

Komm ins Team

JÜRGEN WEISLEIN

Kompetente Betreuung in all Ihren Steuer- und Wirtschaftsfragen

Von der Steuer- und Wirtschaftsberatung über Rechnungswesen bis zu Finanzierungsfragen:
Wir bieten Ihnen umfassende und individuelle Unterstützung bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen.

Steuerberatung
für Privatpersonen
und Gewerbe

Unsere fachkundige Auskunft hält Sie stets informiert über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen.

Finanz- und
Lohnbuchführung

Treffen Sie klare
Entscheidungen mit unserer lückenlosen Aufzeichnung Ihrer Geschäftsvorgänge.

Betriebswirtschaft, Finanzierung und Rating

Steigende Anforderungen
an Unternehmer, setzt
fundierte Wirtschaftsberatung wie unsere voraus.

ÜBER UNS

Kompetenz aus Erfahrung

Die Jürgen Weislein Steuerberatungsgesellschaft mbH hat ihren Standort in Weißenburg. Mit fundiertem und stets aktuellem Expertenwissen bieten wir Ihnen alle Dienstleistungen rund um steuerliche und wirtschaftliche Belange. Dabei betreuen wir einen weit gefächerten Mandantenstamm in unterschiedlichen Beratungsfeldern.

Vertraulich.

Ihre Daten werden streng vertraulich von uns gewahrt.

Persönlich.

Wir stehen Ihnen persönlich zur Seite, ob telefonisch, per E-Mail oder vor Ort.

Bewiesen.

Seit über 20 Jahren hat unsere Kanzlei hunderte von Mandanten bedient.

AKTUELLES

Wir halten Sie auf dem Laufenden

  • Bundesrat verweigert Zustimmung: Neuntes Gesetz zur Änderung des...
    am 8. Mai 2026 um 8:35

    Überraschend hat der Bundesrat am 8.5.2026 seine Zustimmung zum Neunten Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften verweigert. Vorgesehen ist darin u. a. die neue Entlastungsprämie für Arbeitnehmer sowie die Verschärfung des Fremdbesitzverbots in der Steuerberatung.Mehr zum Thema 'Steuerberater'...Mehr zum Thema 'Steuerberatung'...

  • Bescheidänderung: Später vorgelegte Verlustbescheinigung
    am 8. Mai 2026 um 7:40

    Steuerbescheide sind nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen. Den Steuerpflichtigen darf kein grobes Verschulden treffen, was bei einer später vorgelegten Verlustbescheinigung fraglich sein kann.Mehr zum Thema 'Verlustabzug'...Mehr zum Thema 'Steuerbescheid'...Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...

  • BMF: Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
    am 8. Mai 2026 um 6:35

    Wertsteigerungen des Anfangsvermögens durch Inflation während der Ehe werden bei der erbschaftsteuerlichen Zugewinnausgleichsforderung nicht berücksichtigt. Der darauf beruhende unechte Wertzuwachs wird durch Indexierung eliminiert. Das BMF hat daher in seiner Übersicht den Verbraucherpreisindex für das Jahr 2025 ergänzt.Mehr zum Thema 'Erbschaftsteuer'...Mehr zum Thema 'Zugewinnausgleich'...

  • BFH Pressemitteilung: Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen
    am 7. Mai 2026 um 8:51

    Corona-Sonderzahlungen sind auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zahlungen vom Arbeitgeber zweckbestimmt zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise gewährt werden. Eine konkrete (individuelle) Belastung der begünstigten Arbeitnehmer durch die Corona-Krise ist nicht erforderlich.Mehr zum Thema 'Coronavirus'...Mehr zum Thema 'Steuerfreiheit'...Mehr zum Thema 'Sonderzahlung'...Mehr zum Thema 'Urlaubsgeld'...

  • BFH Pressemitteilung: Hinzurechnung von Hotelzimmermieten bei einem...
    am 7. Mai 2026 um 8:46

    Nicht jeder Aufwand für die Anmietung von Hotelzimmern ist dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzurechnen. Voraussetzung für die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG wäre, dass die Hotelzimmer dem (fiktiven) Anlagevermögen des anmietenden Gewerbebetriebs zuzuordnen sind. Ob eine solche Zuordnung zu erfolgen hat, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.Mehr zum Thema 'Gewerbesteuer'...Mehr zum Thema 'Miete'...Mehr zum Thema 'Gewinn'...Mehr zum Thema 'Veranstaltung'...

KONTAKTIEREN SIE UNS

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite