Der Schwimmunterricht in einer Schwimmschule ist nach einem neuen EuGH-Urteil keine von der Umsatzsteuer befreite Schulungsleistung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL. Das Gericht ist bei seiner eher engen Auslegung der Befreiungsnorm geblieben.
Am 21.10.2021 hat der BFH sechs sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Der BFH hat über die für die Unternehmensbesteuerung wichtige Frage entschieden, wie hoch der Zins für ein Konzerndarlehen sein darf.
Mit zwei Urteilen hat der BFH die seit 2012 geltende Besteuerung von Sportwetten als mit dem Grundgesetz und mit Europarecht vereinbar eingestuft.
Viele Unternehmen haben die coronabedingten Schließungszeiten oder ferienbedingten Zeiten mit geringerem Kundenaufkommen zur Modernisierung ihrer Geschäfte von innen wie außen genutzt.
Die Finanzverwaltung präzisiert und ergänzt die Verwaltungsanweisungen im Zusammenhang mit den sonstigen Leistungen, die Land- und Forstwirte nach § 24 UStG begünstigt im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung ausführen können.