Dies folgt einem Urteil des OVG NRW (Urteil v. 17.3.2023), das das frühere Verfahren für rechtswidrig erklärt hatte, aber auch klargestellt hatte, dass das Land berechtigt ist, in einem angepassten Verfahren die Höhe der NRW-Soforthilfe 2020 in Form von neu zu erlassenden Schlussbescheiden endgültig festzusetzen und nicht zweckentsprechend verwendete Soforthilfe-Mittel zurückzufordern.
Angepasstes Verfahren
Betroffene werden per E-Mail zur Rückmeldung aufgefordert und können zwischen drei Berechnungsmethoden wählen, um die Zweckentsprechung der Hilfsmittel zu bestätigen. Die Rückmeldefrist endet am 26.2.2025, danach werden die Schlussbescheide erstellt. Nicht reagierende Empfänger müssen die erhaltene Soforthilfe vollständig zurückzahlen.
Weitere Informationen auf der Seite des
Wirtschaftsministeriums NRW