Ab dem 29.10.2024 beginnt das neue Rückmeldeverfahren für rund 75.000 Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen sind.

Dies folgt einem Urteil des OVG NRW (Urteil v. 17.3.2023), das das frühere Verfahren für rechtswidrig erklärt hatte, aber auch klargestellt hatte, dass das Land berechtigt ist, in einem angepassten Verfahren die Höhe der NRW-Soforthilfe 2020 in Form von neu zu erlassenden Schlussbescheiden endgültig festzusetzen und nicht zweckentsprechend verwendete Soforthilfe-Mittel zurückzufordern. 

Angepasstes Verfahren

Betroffene werden per E-Mail zur Rückmeldung aufgefordert und können zwischen drei Berechnungsmethoden wählen, um die Zweckentsprechung der Hilfsmittel zu bestätigen. Die Rückmeldefrist endet am 26.2.2025, danach werden die Schlussbescheide erstellt. Nicht reagierende Empfänger müssen die erhaltene Soforthilfe vollständig zurückzahlen.

Weitere Informationen auf der Seite des

Wirtschaftsministeriums NRW



Wirtschaftsministerium NRW, Meldung v. 29.10.2024