Die Mietpreisbremse soll nach den Vorstellungen der baden-württembergischen Bauministerin Nicole Razavi (CDU) durch einen Steuervorteil auch für private Vermieter abgelöst werden. Voraussetzung sei die Vermietung von Wohnraum unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Die Einführung eines solchen Steuertarifs im Einkommensteuergesetz mit der gleichzeitigen Schaffung einer verbesserten Rechtsgrundlage zur Erstellung der Mietspiegel sei eine marktwirtschaftliche Antwort auf die Diskussion um die Mietpreisbremse.
Razavi: „Auch private Vermieter sollten belohnt werden“
Je mehr man gängele, desto mehr Vermieter werde man verlieren, so Razavi. „Auch private Vermieter sollten belohnt werden, wenn sie günstig vermieten.“ Jeder Vermieter muss im Rahmen der Steuererklärung Angaben zur Miethöhe machen. Diese Angabe wird – wie jede andere Angabe in der Steuererklärung – stichprobenartig überprüft, wie die Ministerin weiter mitteilte. „Es besteht also nur ein sehr geringer Kontrollaufwand, der im Verhältnis zur Vielzahl der Angaben in der Steuererklärung keinen unverhältnismäßigen Zuwachs bedeutet.“
Der Landesverband des Deutschen Mieterbunds sieht Razavis Vorstoß kritisch. Er werde der Situation auf den Wohnungsmärkten in keiner Weise gerecht. Er berücksichtige insbesondere die gewerblichen Vermieter, die bereits angekündigt hätten, die Mieterhöhungsspielräume nach dem Ende der Mietpreisbremse zu nützen, nicht. Die SPD in Baden-Württemberg sprach von einem „undurchdachten Vorschlag“, und die Landes-FDP erklärte, die CDU-Politikerin gehe in die richtige Richtung.
Mietpreisbremse: Verlängerung bis Ende 2025?
Razavi hatte Mitte Dezember 2024 angekündigt, dass die Mietpreisbremse für 89 Städte in Baden-Württemberg für ein halbes Jahr verlängert werden soll. Man wolle im Land für eine Übergangslösung sorgen, hatte ihr Sprecher damals erklärt. So halte man sich alle Optionen offen. Dann müsse der Bund entscheiden, was mit dem Gesetz passiere. Denn das Land könne nur über die provisorische Verlängerung entscheiden, weil Ende 2025 die Ermächtigungsgrundlage des Bundes auslaufe.
Hintergrund der Ankündigung von Razavi ist das Aus der Ampel in Berlin. Das Kabinett hatte sich zwar für die Verlängerung und Verschärfung der im Jahr 2025 eingeführten Mietpreisbremse bis Ende 2029 ausgesprochen und auch jüngst beschlossen – Grüne und SPD wollten verhindern, dass dieses Instrument für den Mieterschutz nach dem 31. Dezember 2025 nicht mehr zur Verfügung steht –, die FDP wollte dabei aber nicht mitmachen. Und die Union will sich erst nach der Wahl mit der Frage beschäftigen, in welcher Form eine Neufassung der Mietpreisbremse für eine Übergangszeit noch sinnvoll ist.
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dpa