Die Pläne sind teils allgemein, teils schon sehr klar: Während die Koalitionäre eine Arbeitstagepauschale zur Zusammenfassung der Werbungskosten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer „prüfen“ wollen, werden sie bei der Pendlerpauschale konkret. Zum 1.1.2026 „wird“ diese Pauschale ab dem ersten Kilometer dauerhaft auf 38 Cent erhöht, wie der Koalitionsvertrag ausführt.
DStV Forderung aufgegriffen
Die Überlegungen zur Arbeitstagepauschale begrüßt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) sehr. Bereits im Rahmen seiner Forderungen zur Bundestagswahl 2025 hatte er angeregt, eine Arbeitstagepauschale einzuführen, um das häusliche Arbeiten und die Fahrtwege steuerlich zu berücksichtigen. Diese Forderung knüpfte an die Überlegungen der BMF-Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“ an, die hierin ebenfalls gute Anknüpfungspunkte zur Steuervereinfachung sieht.
Pauschalieren statt kleinteilige Ermittlung der Werbungskosten
Die Idee der Expertenkommission: Die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Homeoffice und das häusliche Arbeitszimmer werden in einer Pauschale mit fixem Euro-Betrag pro Arbeitstag abgegolten. Auf die Unterscheidung zwischen den Kategorien „häusliches Arbeitszimmer“ und „Homeoffice“ soll verzichtet werden. Der Vorteil: der Kontrollaufwand für die Finanzverwaltung fällt hier weg und die Steuerpflichtigen müssen weniger dokumentieren. Damit die Pauschalierung Fernpendler nicht zu sehr benachteiligt, sollen sie die gefahrenen Kilometer, die nicht über die Arbeitstagepauschale abgedeckt sind, mit einer fixen Cent-Pauschale/km geltend machen können.
Für StB Torsten Lüth, DStV-Präsident, steht fest: „Eine Arbeitstagepauschale für häusliches Arbeiten und die Fahrten zur Arbeit würde eine spürbare Vereinfachung darstellen – für die Steuerpflichtigen, die Finanzverwaltung und die steuerlichen Berater. Die Veranlagungsfälle könnten reduziert werden. Fernpendler dürfen hierdurch allerdings nicht benachteiligt werden.“
DStV, Mitteilung v. 20.5.2025