Das betrifft Gewerbesteuermessbescheide, die Bescheide über die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages, Bescheide über die Feststellung des Gewerbeverlustes sowie die Gewerbesteuerbescheide. Die Zustellung ist nun vollständig digital in ELSTER möglich.
Zustimmung für eine digitale Zustellung
Wer jedoch die digitale Zustellung nutzen will, muss dem zustimmen. Die SenFin Berlin weist darauf hin, dass hierbei in Zerlegungsfällen zusätzlich zur Steuererklärung die „Anlage Bekanntgabe“ ausgefüllt werden muss, damit allen anderen an der Zerlegung beteiligten Kommunen die für die elektronische Bekanntgabe notwendigen Daten übermittelt werden können. Ansonsten könnten die beteiligten Kommunen nur dann elektronische Steuerbescheide versenden, wenn bei ihnen selber eine eigene Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe hinterlegt wurde.
Gewerbesteuerbescheide von den Finanzämtern in Berlin
In Berlin werden – anders als in anderen Bundesländern – auch die Gewerbesteuerbescheide von den Finanzämtern erlassen. Die SenFin Berlin informiert, dass im Rahmen des OZG ein verbindlicher, einheitlicher maschinenlesbarer Teil für den Steuerbescheid entwickelt worden ist, der zukünftig ebenfalls mit dem digitalen Steuerbescheid mitgeliefert werden soll. Dies wird eine große Erleichterung insbesondere für Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten bedeuten, da dieser Datensatz überall denselben Aufbau hat und damit direkt maschinell weiterverarbeitet werden kann.