Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge braucht Zeit, Planung und klare Kommunikation. Die Herausforderungen liegen insbesondere darin, den richtigen Nachfolger zu finden und steuerliche Vorteile nutzen, um den Generationswechsel erfolgreich zu gestalten und die Zukunft des Unternehmens zu sichern.

Vorbereitung auf die Unternehmensnachfolge: Eine strategische Notwendigkeit

Die Unternehmensnachfolge ist ein entscheidender Schritt für jeden Unternehmer. Egal, ob es um die Weitergabe an Familienmitglieder, den Verkauf an externe Dritte oder die Übernahme durch Fremdgeschäftsführer oder leitende Angestellte geht, eine rechtzeitige und sorgfältige Planung ist aufgrund der komplexen Materie unerlässlich, um einen reibungslosen Generationswechsel zu gewährleisten.

Frühzeitige Planung als Schlüssel zum Erfolg

Die wichtigste Komponente bei der Planung der Unternehmensnachfolge ist Zeit. Ein langfristiger Ansatz ermöglicht es dem Unternehmer, die besten Entscheidungen zu treffen, potenzielle Herausforderungen zu identifizieren und geeignete Strategien zu entwickeln. Ein Zeitrahmen von 5 bis 10 Jahren vor dem geplanten Übergabezeitpunkt ist oft empfehlenswert. Wenn man das Unternehmen unter Marktwert weitergeben oder sogar verschenken möchte, wäre sogar ein noch längerer Zeitraum wünschenswert, da Freibeträge bei der Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer alle 10 Jahre abgerufen werden können.

Beispiel: Möchte man das Unternehmen an die Kinder weitergeben, hat jedes Kind einen Freibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer in Höhe von 400.000 EUR (§ 16 ErbStG). Ist das Unternehmen insgesamt mehr als 400.000 EUR wert, sollte man frühzeitig beginnen, Anteile zu übertragen. Überträgt man Anteile im Wert von bis zu 400.000 EUR, fällt keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer an. Lebt man anschließend weitere 10 Jahre, wird dieser Betrag erneut frei und man kann zusätzliche Anteile im Wert von bis zu 400.000 EUR übertragen.

Klare Kommunikation und Festlegung der Ziele

Eine offene Kommunikation mit allen beteiligten Parteien ist entscheidend. Dies schließt potenzielle Nachfolger, Familienmitglieder und Geschäftspartner ein. Gemeinsam sollten klare Ziele definiert werden, die den Werten und Visionen des Unternehmens entsprechen. Dies schafft Klarheit und Vertrauen für alle Beteiligten.

Auswahl und Vorbereitung des Nachfolgers

Ehrlicherweise scheitert eine Unternehmensnachfolge im Regelfall nicht an zeitlichen oder rechtlichen Hürden. Der Knackpunkt ist häufig das Finden eines geeigneten Nachfolgers.

Dies kann ein Familienmitglied, ein langjähriger Mitarbeiter oder sogar eine externe Person sein.

Wenn Tochter oder Sohn bereits in den Startlöchern stehen, ist das Thema früh geklärt. Ist das aber nicht der Fall und es ist nicht von Anfang an klar, wer Nachfolger sein soll, kann das einen langwierigen Prozess der Suche einleiten, an dessen Ende nicht sicher ein zufriedenstellendes Ergebnis steht.

Daher ist gerade auch dafür eine gründliche Vorbereitung unerlässlich. Dies umfasst auch die Entwicklung von Führungsfähigkeiten, die die Verwaltung des Unternehmens kennenlernen und Schritt für Schritt Verantwortung übernehmen, um sich den geeigneten Nachfolger selbst aufzubauen. Im Idealfall findet sich eine Führungskraft, die dann zunächst in die Geschäftsführung mit aufgenommen wird. Nach einer gewissen Einarbeitungszeit erfolgt schrittweise der Rückzug des Unternehmensinhabers, z. B. indem er von der Geschäftsführung in einen neu errichteten Aufsichts- oder Beirat wechselt.

Hat man Angestellte als Nachfolger im Blick, ist die Finanzierung häufig der zentrale Aspekt für den Erfolg der Nachfolge. Der Angestellte muss, auch wenn er Geschäftsführer ist, die Anteile irgendwie übernehmen (Management-Buy-out) und wird selten hohe sechsstellige Summen dafür auf dem Girokonto haben. Unter bestimmten Voraussetzungen können ihm Anteile zwar als Gehaltskomponente zukommen, jedoch wird dies selten ausreichen. Er wird also zusätzlich häufig auf eine Bankfinanzierung zurückgreifen müssen, was für ihn ein finanzielles Risiko darstellen kann.

Schließlich muss man sich auch selbst die Frage stellen: will der von mir auserwählte Unternehmensnachfolger diese Verantwortung überhaupt übernehmen?

In der Praxis ist oft genau dies vor allem in Familienunternehmen das Problem bei der Unternehmensnachfolge. Für die Eltern ist es oft klar, dass die Tochter oder der Sohn das Unternehmen weiterführen. Wenn diese jedoch andere Vorstellungen haben, steht man (meist nur für die Eltern) überraschend ohne Nachfolger da. Gleiches kann natürlich auch mit der von dem Unternehmer sorgsam ausgesuchten Führungskraft passieren.

Rechtliche und steuerliche Aspekte berücksichtigen

Die rechtlichen und steuerlichen Aspekte der Unternehmensnachfolge können komplex sein und erhebliche Auswirkungen haben. Es ist ratsam, frühzeitig professionelle Beratung einzuholen, um die steuerlichen Folgen zu verstehen, rechtliche Dokumente vorzubereiten und eine optimale Struktur für die Übergabe zu schaffen.

Selbst wenn inhaltlich bereits relativ viel feststeht, ergeben sich noch Gestaltungsmöglichkeiten.

Beispiel: Ein 65-jähriger Alleingesellschafter einer GmbH möchte das Unternehmen verkaufen und unter Ausnutzung von Freibeträgen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer seine beiden Kinder schon jetzt begünstigen.

Trotz klarer Zielsetzung gibt es auf dem Weg noch mehrere Variable. Werden die Geschäftsanteile an der GmbH verkauft und den Kindern dann ein Teil des Kaufpreises überwiesen? Oder werden die Anteile den Kindern übertragen, die sie wiederum verkaufen? Ist evtl. sogar eine Kombination aus beiden Varianten sinnvoll, da den Kindern nur ein Teil jetzt übertragen werden soll und der Rest, nachdem die Frist für die Freibeträge verstrichen ist?

An diesem Beispiel erkennt man bereits deutlich, wie komplex die Nachfolgethematik selbst bei einem einfachen Sachverhalt sein kann.

Letztlich spielen viele Rechtsgebiete in die Nachfolgeplanung mit ein. Die wichtigsten sind dabei:

Gesellschaftsrecht: Gesellschaftsrechtlich überprüfen wir die aktuelle Struktur des Unternehmens und planen, wie das Unternehmen vererbt oder verkauft werden soll. Sowohl für Verkäufe als auch für die Übergabe an die Nachfolger gibt es verschiedene Wege. Überprüft werden muss auf jeden Fall, ob das ganze Unternehmen oder nur Teile übergehen sollen. Eventuell bestehen im Unternehmen Immobilienwerte, die separat übertragen werden sollen. Manchmal empfiehlt es sich, dann diese Teile aus der eigentlichen Gesellschaft abzuspalten. Interessant wird es auch, wenn das Unternehmen nicht aus einer Gesellschaft (häufig GmbH), sondern aus einer Struktur mit Holding und mehreren Tochter- und/oder Enkelgesellschaften besteht.

Erbrecht: Logischerweise spielen erbrechtliche Fragen eine nicht unerhebliche Rolle. So muss beachtet werden, ob der Nachfolger erbrechtlich bedacht wird oder nicht. Häufig existieren keine oder alte Testamente, die nicht perfekt auf die Situation passen. Schließlich müssen auch Ausgleichs- oder Pflichtteilsansprüche bedacht und berücksichtigt werden. Relevant werden dann natürlich auch Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Steuerrecht: Vor allem sollte sorgsam geprüft werden, welche Freibeträge bestehen und welche Folgen das Überschreiten dieser Freibeträge haben kann. Ab dem 55. Lebensjahr gibt es steuerlich noch einige Vorteile für Veräußerer: einen einmaligen Veräußerungsfreibetrag von 45.000 EUR (§ 16 Abs. 4 EStG) und einen ermäßigten („halber“) Steuersatz von 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes (§ 34 Abs. 3 EStG).

Zusätzlich gibt es weitreichende steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, wie die Optimierung durch das Aufsetzen einer Holding-Gesellschaft. Gerade in diesem Bereich existiert viel gefährliches Halbwissen in Bezug auf die siebenjährige Haltefrist der Anteile. Ja, diese existiert zwar, schmilzt aber mit jedem Jahr um 1⁄7 ab, sodass diesbezüglich oft heißer gekocht als gegessen wird.

Lassen Sie sich also nicht verwirren, sondern ordentlich beraten. Die Wahl der richtigen Berater und des richtigen Konstruktes, kann bei den hohen Summen, um die es bei Unternehmensnachfolgen regelmäßig geht, Einsparungen sogar im siebenstelligen Bereich ermöglichen.

Kontinuität und Übergangsphase sicherstellen

Wird das Unternehmen verkauft, wird der Käufer regelmäßig auf Mitwirken und Einarbeitung durch den bisherigen Geschäftsführer angewiesen sein. Ist dieser personenidentisch mit dem Gesellschafter als Verkäufer, heißt das oft, dass die Verantwortung mit dem Verkauf noch nicht endet, sondern ein reibungsloser Übergang gewährleistet sein muss, welcher wiederum eine angemessene Übergangsphase erfordert. Dies ermöglicht es dem Nachfolger, sich einzuarbeiten und Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern aufzubauen. Kontinuität ist entscheidend, um den Erfolg des Unternehmens langfristig zu sichern. Entsprechend werden Käufer sich diese vertraglich zusichern wollen. Für den zeitlichen Rahmen allerdings heißt das, dass auch diese Übergangsphasen eingeplant werden müssen.

Eine parallele Thematik hat man auch bei der Weitergabe an Kinder, die bisher nicht im Unternehmen mitgearbeitet haben.

Fazit: Erfolgreiche Unternehmensnachfolge als strategische Chance

Zusammenfassend lassen sich folgende wichtige Erkenntnisse festhalten:

  1. Zeit ist die wichtigste Komponente für die Unternehmensnachfolge.
  2. Die Suche nach dem richtigen Nachfolger kann einen Knackpunkt darstellen. Auch wenn man einen Nachfolger findet, muss der auserkorene Nachfolger ebenfalls gewillt sein, diese Verantwortung zu übernehmen.
  3. Selbst bei vermeintlich einfachen Sachverhalten ist eine genaue Planung unter Einbeziehung von Experten notwendig, um Probleme zu vermeiden.

Die Unternehmensnachfolge ist kein einfacher Prozess, aber mit der richtigen Planung und Vorbereitung kann sie zu einer strategischen Chance für das Unternehmen werden. Indem Unternehmer frühzeitig handeln, klare Ziele setzen und professionelle Beratung in Anspruch nehmen, können sie einen reibungslosen Generationswechsel sicherstellen und die langfristige Zukunft ihres Unternehmens auch nach Ihrem Ausscheiden sichern und/oder gleichzeitig finanziell das meiste herauszuholen oder – steuerlich gedacht – das wenigste abzugeben.

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