Mit sog. Share Deals lässt sich die Grunderwerbsteuer ganz legal umgehen. Immobilieninvestoren haben das „Sparmodell“ in den vergangenen Jahren rege genutzt. Berlin will dieser Praxis einen Riegel vorschieben.

Die schwarz-rote Koalition in Berlin strebt eine Bundesratsinitiative an mit dem Ziel, ein Steuerschlupfloch für Immobilienkonzerne zu schließen. Konkret geht es darum, Share Deals zu untersagen oder einzuschränken.

Bei solchen Geschäften werden formal nicht ein Grundstück oder ein Gebäude verkauft, sondern Anteile an Gesellschaften, denen die Immobilien gehören. Unternehmen nutzen diese – völlig legale – Konstruktion, um die Grunderwerbsteuer zu sparen.

Berliner CDU: „Ampel soll Steuerschlupfloch schließen“

„Es ist überhaupt nicht gerecht und kann nicht sein, dass Menschen, die sich ein Einfamilienhaus kaufen, die Grunderwerbsteuer bezahlen, die großen Akteure auf dem Immobilienmarkt aber Zahlungen in Milliardenhöhe umgehen“, sagte SPD-Fraktionschef Raed Saleh der „Berliner Morgenpost“ (online). „Wir müssen die Gesetze ändern.“

CDU-Fraktionschef Dirk Stettner sagte der Deutschen Presse-Agentur (dpa): Zu Recht verstehe niemand, warum Share Deals komplett an der Grunderwerbsteuer vorbeilaufen könnten. „Die Ampel im Bund sollte dieses legale Schlupfloch endlich schließen. Wir unterstützen das ausdrücklich.“

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) zeigte sich offen für eine Bundesratsinitiative. „Ich finde den Vorschlag gut“, sagte er der Zeitung. „Wir werden im Senat darüber sprechen.“

Grunderwerbsteuer: Einnahmequelle für die Länder

Die Grunderwerbsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für das Land Berlin. Der Satz liegt aktuell bei sechs Prozent. Zuletzt hatte für Schlagzeilen gesorgt, dass der Wohnungskonzern Vonovia bei der milliardenschweren Übernahme seines Berliner Konkurrenten Deutsche Wohnen keine Grunderwerbsteuer zahlte.

Je nach Bundesland fallen bis zu 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer an. Die Sätze wurden immer wieder erhöht. Am günstigsten ist Bayern mit 3,5 Prozent.

Grunderwerbsteuergesetz: Das gilt für Share Deals

Am 1.7.2021 trat das verschärfte Grunderwerbsteuergesetz (GrEstG) in Kraft. Die steuerauslösende Grenze beim Erwerb von Immobilien über Share Deals wurde von 95 auf 90 Prozent gesenkt. Bisher konnte die Grunderwerbsteuer gespart werden, wenn Unternehmen bis zu 94,9 Prozent an einer Gesellschaft erworben haben.

Auch die Haltefrist wurde verlängert: Ein Minderheitsgesellschafter muss seinen Anteil zehn Jahre halten statt wie zuvor fünf Jahre. Die Grunderwerbsteuer fällt also an, wenn innerhalb von zehn Jahren mehr als 90 Prozent der Anteile an einer Immobiliengesellschaft den Eigentümer wechseln.

Die Ersatzbemessungsgrundlage auf Grundstücksverkäufe wird im Rückwirkungszeitraum von Umwandlungsfällen angewendet – die Vorbehaltensfrist wurde auf 15 Jahre verlängert und die Begrenzung des Verspätungszuschlags aufgehoben. Neben der Senkung der Schwellenwerte und der Verlängerung der Haltefristen wurden zudem die Regeln für Kapitalgesellschaften verschärft und eine Klausel für börsennotierte Unternehmen („Börsenklausel“) eingeführt.

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