Das neue Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) bündelt ab Januar 2025 die gesamte Schlagkraft der nordrhein-westfälischen Steuerfahndung mit rund 1.200 Beschäftigten.

Bereits im März 2023 wurde angekündigt, dass die Steuerfahndung in NRW sich neu aufstellt (vgl. News).

Aufbau des neuen Landesamtes LBF NRW

So soll das neuen Landesamt stufenweise aufgebaut werden: 

  1. Das LBF tritt zum 1.1.2024 zunächst als elftes Amt neben die bestehenden Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in NRW und bündelt im ersten Schritt die bisherigen Sondereinheiten der Steuerfahndung mit überregionalem Bezug (wie die Task Force zur Bekämpfung von Finanzierungsquellen Organisierter Kriminalität und Terrorismus oder die Zentralstelle Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung). Das FinMin weist darauf hin, dass die Schnittstellenaufgaben der Finanzverwaltung NRW bei der Bekämpfung schwerer Finanzkriminalität sowie von Geldwäsche und für fahndungsspezifische IT-Themen in eigenen Bereichen abgebildet werden.
  2. Im zweiten Schritt sollen zum 1.1.2025 die zehn Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung örtlich beibehalten werden, jedoch organisatorisch in das LBF NRW integriert werden. Geplant ist in dieser Phase zudem eine personelle Aufstockung des LBF NRW.

Minister Dr. Optendrenk erklärt: „Wir wollen die finanzielle Grundlage unseres Gemeinwesens wirksam schützen und unser Land durch die Zerschlagung krimineller Strukturen für alle sicherer machen. Der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche fällt dabei eine Schlüsselrolle zu. Wir brauchen vernetztes Arbeiten, kurze Wege mit effektiven Abstimmungsprozessen, optimale Schnittstellen über Ressort- und Landesgrenzen hinweg sowie modernste digitale Ermittlungsmethoden – dafür schaffen wir mit dem neuen LBF NRW die Grundlage.“

Bekämpfung digitaler Kriminalität

Beim Aufbau des LBF NRW bildet die Bekämpfung digitaler Kriminalitätsphänomene mit erheblichem Ausmaß (wie multinational aufgelegte Karussellgeschäfte zum Umsatzsteuerbetrug oder Hinterziehungsdelikte in Kombination mit Geldwäsche unter vermehrtem Rückgriff auf Kryptowährung) ein Schwerpunkt. Ein IT-Kompetenzzentrum zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (IT-FK) soll daher Expertise und Ressourcen bündeln, Unterstützungsleistungen für die IT-Fahndung erbringen und zentral digitale Ermittlungsmethoden – etwa den Einsatz von Künstlicher Intelligenz – entwickeln und erproben.

Verzahnung mit der EU

Experten aus trafen sich nun in Brüssel, um sich über eine wirksame Behördenkooperation im Kampf gegen Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Terrorfinanzierung auszutauschen. Marcus Optendrenk, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen: „Einzelkämpfer haben keine Chance gegen Organisierte Kriminalität. Nur, wenn wir in Land, Bund und EU gleichermaßen stark aufgestellt sind und unsere Schnittstellen reibungslos funktionieren, können wir eine schnelle und nahtlose Verfolgung gewährleisten.“

Zweite Aufbaustufe steht bevor

Das FinMin NRW informiert, dass nun die zweite Aufbaustufe bevorsteht: In einer ersten Aufbaustufe  nahm das LBF NRW zum 1.1.2024 seinen Betrieb als zusätzliche Dienststelle neben den zehn Finanzämtern für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung auf. Zum .1.2025  werden diese nun alle organisatorisch in die zentrale Behörde mit Sitz in Düsseldorf integriert. Die neue Behörde bildet dann das Dach für rund 1200 Beschäftigte der nordrhein-westfälischen Steuerfahndung.

„Angesichts der immensen Herausforderungen bei der Bekämpfung schwerer Finanzkriminalität dürfen wir nicht in starren Behördenstrukturen verhaftet bleiben, sondern müssen Agilität beweisen“, sagt Minister Dr. Optendrenk. „Wenn wir Kooperation besser, Prozesse schlanker und Schnittstellen reibungsloser machen, entfesseln wir das volle Potenzial unserer Expertinnen und Experten. Die Steuerfahndung Nordrhein-Westfalens hat enormes Know-how, das wir wirksamer machen, indem wir neu denken und organisatorische Barrieren aus dem Weg räumen. Nordrhein-Westfalen zeigt einmal mehr, was möglich ist, wenn man den Willen hat zu handeln.“



FinMin NRW, Meldung v. 17.8.2023
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Meldung v. 19.9.2023
und aktuell:

FinMin NRW, Meldung v. 29.11.2024