Das BZSt informiert darüber, dass die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) stufenweise ohne Antragstellung ab November 2024 zugeteilt werden soll. Dies hat Auswirkungen auf das UStKV.

Mit der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) soll jeder wirtschaftlich Tätige eindeutig identifiziert werden. Sie gilt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit und ändert sich nicht. Die W-IdNr. wird aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern aufgebaut. Neben der W-IdNr. bleiben die Identifikationsnummer (IdNr.), Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bestehen.

Vergabe soll ab November 2024 ohne Antrag erfolgen

Das BZSt weist darauf hin, dass die W-IdNr. ab November 2024 stufenweise vergeben wird, entweder im Wege der Öffentlichen Mitteilung oder über das ELSTER-Benutzerkonto. Ein Antrag sei nicht erforderlich.

Das BZSt weist darauf hin, dass aus technischen Gründen die USt-IdNr.-Unternehmensdaten für einen kurzen Zeitraum nicht aktualisiert werden können. Dies hat entsprechend Auswirkungen auf das UStKV; insbesondere kann es zu einer längeren Bearbeitungszeit bei der Vergabe der USt-IdNr. kommen.

Umfangreiche Informationen zur W-IdNr. gibt das BZSt auf seiner

Homepage.

Hinweis: Zur bundesweiten Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer wurde der „Referentenentwurf der Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung – WIdV)“ bekannt gegeben. Lesen Sie hier mehr: Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern



BZSt, Meldung v. 12.8.2024
, aktuell:

BZSt, Meldung v. 17.10.2024