Die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer wird zu technischen Auswirkungen auf die Vergabe der USt-IdNr. führen. Das BZSt empfiehlt deshalb, Anträge auf Vergabe der USt-IdNr. frühzeitig zu stellen.

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) soll voraussichtlich ab November 2024 jedem wirtschaftlich Tätigen durch das BZSt automatistiert vergeben werden. Diese wird in ihrem Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) entsprechen. Allerdings handelt sich um zwei eigenständige Identifikationsnummern.

Verzögerungen bei der Vergabe der USt-IdNr.

Das BZSt informiert aktuell zum Vergabeprozess. Hierfür werden neben den Steuerkonten der Finanzämter die beim BZSt zur USt-IdNr. gespeicherten Unternehmensdaten zur Verfügung gestellt. Diese Daten können aus technischen Gründen für einen kurzen Zeitraum nicht aktualisiert werden.

Längere Bearbeitungszeiten

Deshalb kann es im November 2024 zu einer längeren Bearbeitungszeit bei der Vergabe der USt-IdNr. kommen, insbesondere bei Anträgen auf Vergabe der USt-IdNr. für Organgesellschaften. Anträge sollten deshalb frühzeitig gestellt werden, beispielsweise direkt mit der umsatzsteuerlichen Registrierung beim Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung).

Laut BZSt kann es auch bei der Beantragung oder Anforderung der erneuten Mitteilung der USt-IdNr. über das Online-Vergabeformular zu Verzögerungen kommen. Nicht betroffen sein von den Verzögerungen sollen jedoch Anträge auf Eintragung oder Änderung einer Euro-Adresse für Einzelunternehmen oder Hinterlegung von Vollmachten für das UStKV.  Keine Auswirkungen soll es außerdem auf das Bestätigungsverfahren von USt-IdNrn. geben.



BZSt, USTKV Newsletter 01/2024 v. 13.9.2024

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