Die BStBK fordert in der
Resolution die Bundesregierung auf, die Umgehung des Fremdbesitzverbots durch ausländische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften im Neunten Steuerberatungsänderungsgesetz (9. StBÄndG) klar und rechtssicher auszuschließen Es gelt die Unabhängigkeit, den Mandantenschutz und die Funktionsfähigkeit der Steuerrechtspflege zu sichern.
Hintergrund: Mittelbar Einfluss nehmende Finanzinvestoren
In einigen Ländern können Finanzinvestoren Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erwerben. Über solche Strukturen wollen sie mittelbar Einfluss auf deutsche steuerberatende Berufsausübungs- bzw. Steuerberatungsgesellschaften nehmen.
Das steht nach Ansicht der BStBK im Gegensatz zur berufsrechtlichen Grundentscheidung des Gesetzgebers aus dem Jahr 2022, das Fremdbesitzverbot zu erhalten, und birgt erhebliche Risiken für Unabhängigkeit, Verbraucher- und Mandantenschutz sowie die Funktionsfähigkeit der Steuerrechtspflege.
Appell an die Bundesregierung
BStBK-Präsident Hartmut Schwab appelliert an die Bundesregierung „Die unabhängige Steuerberatung darf nicht zum Spielball von Private Equity werden. Wir wollen keine Monopolbildung in der Steuerberatung. Das widerspricht den Grundfesten des Freien Berufs. Unser Berufsstand ist so vielfältig wie seine Mandanten und Mitarbeiter. So sind wir mit unseren über 100.000 Mitgliedern auch in ländlichen Regionen wichtige Arbeitgeber. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Umgehung des Fremdbesitzverbots eindeutig und rechtssicher auszuschließen.“
Quelle: BStBK, Pressemitteilung v. 26.9.2025