Das BMF hat das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung 2025 und die Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2025 veröffentlicht.

Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass das Vordruckmuster auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend ist, die mithilfe von Datenverarbeitungsanlagen hergestellt werden. In den elektronischen Formularen ist, abweichend vom Vordruckmuster, zusätzlich zur Kennzahl 23 ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben vorzusehen.

Unwiderrufliche Erklärung des Arbeitgebers

Nach § 19a Absatz 4a EStG ist die Kennzahl 21 mit folgender Zeilenbeschreibung aufzunehmen: „Es wird im Zusammenhang mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bei Vermögensbeteiligungen eine Haftungserklärung i. S. d. § 19a Absatz 4a Satz 1 EStG abgegeben (falls ja, bitte eine „1“ eintragen).“

Lohnsteuer nach Kalenderjahren angeben

Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass nach § 41a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG in der Lohnsteuer-Anmeldung die Lohnsteuer getrennt nach den Kalenderjahren anzugeben ist, in denen der Arbeitslohn bezogen wird oder als bezogen gilt. Weitere Informationen finden sich unter www.elster.de.



BMF, Bekanntmachung v. 29.8.2024, IV C 5 – S 2533/19/10026 :005