Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit mehr als 190.000 selbstständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbstständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig Beschäftigte die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 Prozent), finanziert.
Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 5,0 Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizistinnen und Publizisten gezahlten Entgelte.
Verbesserte wirtschaftliche Situation in der Kunst- und Kulturbranche
Laut Bundesmininisterin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas wird wird die Absenkung des Abgabesatz im kommenden Jahr auf 4,9 Prozent möglich, weil sich die wirtschaftliche Situation in der Kunst- und Kulturbranche besser entwickelt habe, als noch im vergangenen Jahr prognostiziert wurde. Ziel sei es, den Abgabesatz auch langfristig zu stabilisieren – gerade mit Blick auf die zunehmend digitale Verwertung künstlerischer und publizistischer Werke. Genau dies sei auch im Koalitionsvertrag vereinbart worden.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Pressemitteilung v. 24.7.2025